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Folgendes Problem:
X kauft Motorrad bei A GmbH. Motorrad hat Defekt.
Klage gegen A GmbH hat Erfolg. Urteil kann jedoch nicht vollstreckt werden, da A GmbH nicht als solche ins HR eingetragen wurde.
Vor Kauf: es existiert ein Gesellschaftsvertrag; Firma: A GmbH
Nach Kauf: Gesellschaftsvertrag wird geändert, jetzt Firma: B GmbH (gleicher GF, Sitz, Zweck)
später auch als B GmbH eingetragen.
Kommt neben einer Titelumschreibung, auch eine Inanspruchnahme des Geschäftsführers aus Handelndenhaftung trotz des geänderten Firmannamens in Betracht ?
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