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Handyrechnung über Ausland einklagen

 
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master_1
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Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 15:52    Titel: Handyrechnung über Ausland einklagen Antworten mit Zitat

....hi leute !
bin österreicher und war in holland 6 monate wohnhaft und gemeldet, und habe jetzt ein problem mit einem inkasso - dienst.

habe in holland eine handy angemeldet. bevor die erste rechnung kan bin ich wieder nach österreich gezogen. die rechnung wurde mir nachgeschickt welche ich einzahlen wollte. meine bank konnte den betrag nicht überweisen ( irgend ein code fehlte ) . ich habe dann beim handybetreiber ( in holland ) angerufen und dort war eigentlich keiner so richtig zuständig ( ich denke die haben sich nicht ausgekannt ). ich bat um zusendung einer neuen rechnung und um kündigung des vertrages weil ich ja das netz bei uns nicht nutzen kann. ich bekam als antwort in etwa....ich kann ( in holland ) nicht kündigen und ich solle in österreich bei A1 das erledigen weil die holländische firme eine tochter von A1 ist. dort ( bei A1 ) wurde mir dann gesagt das gehe sie nix an.

also, ich konnte weder kündigen noch zahlen weil keiner zuständig war Smilie

jetzt nach ca. 5 monaten kam eine rechnung eines inkasso - dienstes ( österreichisches inkasso büro) auftraggeber (Wortsperre: Firma) hollland.

meine frage. 1. hat ein holländischischer handybetreiber das recht mich über eine österreichisches inkasso zu klagen wenn ich wieder in österreich wohne. 2. wie stelle ich das an das der vertrag gekündigt wird. 3. kann ich von (Wortsperre: Firma) fordern das die mir eine kostenaufstellung über meine telefonate sendet bevor ich was zahle <> kann ich mir die inkasso gebühren ersparen ?
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollten sich mal unseren Forum-Knigge durchlesen:

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

Konkreter Rechtsrat darf Ihnen hier nicht erteilt werden....

Mittels eines Inkasso-Unternehmens kann man im Übrigen nicht "verklagt" werden. Ich denke mal auch in Österreich nicht.

Gruß
mc
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