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Wandlung eines Leasingvertrages

 
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chucky82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 1
Wohnort: münchen

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 19:56    Titel: Wandlung eines Leasingvertrages Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich habe vor 1 1/2 Jahren einen Leasingvertrag über ein Auto abgeschlossen. Leider sind in dieser Zeit mehr als 15 Reparaturen angefallen. Desweiteren erwarte ich nun ein Kind und kann daher einen Zweisitzer nicht mehr gebrauchen. Ich habe schon versucht diesen Vertrag zu wandeln, das Auto wurde auch angenommen und angeblich wurde ein Prüfgutachten erstellt. Gestern habe ich nach einem Anruf in der Niederlassung erfahren, dass meine Wandlung nicht möglich ist, und sie auch nicht wissen, warum mein Auto seit 3 Wochen bei Ihnen stehen würde. Sie haben mir angeboten es trotzdem zu wandeln,aber nur gegen Kauf oder Leasing eines neuen Autos!

Gibt es in meinem Fall irgendeine Chance die Wandelung doch noch zu vollziehen?

Vielen dank im Voraus.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Leasingvertrag könnte erst dann (wenn überhaupt) gewandelt werden, wenn der dazugehörige Kaufvertrag über das Fahrzeug gewandelt wird.

Aber nach 1,5 Jahren noch eine Wandlung hinzukriegen, dürfte nahezu ausgeschlossen sein.

Hinsichtlich der zahlreichen Reparaturen können Sie nur u.U. Ansprüche gegenüber dem Händler bzw. dem Hersteller durchsetzen. Der Leasingvertrag ist davon nicht betroffen. Das würde eine Bank, wenn der Wagen über einen Kredit finanziert worden wäre, auch herzlich wenig interessieren.

Also, in erster Linie müssen Sie sich mit dem Händler auseinandersetzen.

Es kommt natürlich auch auf die Art der Mängel an. Ob es nur Kleinigkeiten oder größere Angelegenheiten sind. Bei mehrfachen erfolglosen Versuch einer Reparatur es gleichen Mangels kann der Kunde durchaus den Anspruch haben, den Kaufvertrag zu wandeln.

Aber das müssen Sie mit dem Händler ausfechten.

Falls Sie Mitglied in einem Autoclub sind, können die auch rechtlich weiterhelfen. Ansonsten einen Anwalt beauftragen.
_________________
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