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Verfasst am: 05.10.05, 07:56 Titel: können eingezahlte Beiträge zurückgefordert werden
Hallo in die Runde,
wenn in einer, sagen wir Spielgemeinschaft, z.Bsp. ein Kartenclub, monatl. Beitäge eingezahlt werden zum Zweck einer gemeinsamen Reise und man sich irgendwann zerwirft, können diese Beitäge dann zurückgefordert werden? Bzw. ist es rechtens das die gezahlten Beitäge in der ehemaligen Gemeinschaftskasse verbleiben?
Es existieren keinerlei Statuten oder ähnliches. Ist so eine "Vereinigung" rein rechtlich als GBR zu sehen?
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