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zur Kfz-Versicherung

 
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Eric_Rai
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 09:03    Titel: zur Kfz-Versicherung Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

A hat keinen Führerschein, braucht aber einen Wagen für seinen Kleinbetrieb (für Einkäufe etc.)
Der Wagen würde von einem Mitarbeiter gefahren werden.
Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)? Wäre es möglich, den Wagen auf A zuzulassen, die Versicherung aber auf seinen Sohn laufen zu lassen (der allerdings nicht im gleichen Haushalt wohnt)?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 09:28    Titel: Re: zur Kfz-Versicherung Antworten mit Zitat

Eric_Rai hat folgendes geschrieben::
A hat keinen Führerschein, braucht aber einen Wagen für seinen Kleinbetrieb (für Einkäufe etc.)
Der Wagen würde von einem Mitarbeiter gefahren werden.
Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)?

Ja.

Eric_Rai hat folgendes geschrieben::
Wäre es möglich, den Wagen auf A zuzulassen, die Versicherung aber auf seinen Sohn laufen zu lassen (der allerdings nicht im gleichen Haushalt wohnt)?

Grundsätzlich ja, wobei das aber Nachteile haben kann:
1. Solche "Konstruktionen" werden von den Versicherungsgesellschaften meist mit sehr hohen Prämien versehen (oft das doppelte der normalen Tarife).
2. A kann die Versicherungsprämien gegenüber dem Finanzamt nicht mehr als Kosten seines Gewerbes geltend machen, wenn sein Sohn die Versicherung privat bezahlt.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 09:36    Titel: Re: zur Kfz-Versicherung Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Eric_Rai hat folgendes geschrieben::
A hat keinen Führerschein, braucht aber einen Wagen für seinen Kleinbetrieb (für Einkäufe etc.)
Der Wagen würde von einem Mitarbeiter gefahren werden.
Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)?

Ja.



...wenn die jeweilige versicherung mitspielt. kann mir durchaus vorstellen, das manche versicherungen einen versicherungsnehmer ohne führerschein nicht akzeptieren.
_________________
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 09:39    Titel: Re: zur Kfz-Versicherung Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Eric_Rai hat folgendes geschrieben::
A hat keinen Führerschein, braucht aber einen Wagen für seinen Kleinbetrieb (für Einkäufe etc.)
Der Wagen würde von einem Mitarbeiter gefahren werden.
Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)?

Ja.



...wenn die jeweilige versicherung mitspielt. kann mir durchaus vorstellen, das manche versicherungen einen versicherungsnehmer ohne führerschein nicht akzeptieren.

Gibt es eine Versicherung, die im Antrag nach dem Führerschein des Antragstellers fragt!? Das wäre mir aber neu ...
Normalerweise fragt die Versicherungsgesellschaft erst im Schadensfall danach, wer gefahren ist und ob dieser überhaupt fahren durfte ...

Weiterhin gibt es ja auch Firmen, die Halter und Versicherungsnehmer von Kraftfahrzeugen sind.
Juristische Personen können m. W. auch keine Fahrerlaubnis erwerben.
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Eric_Rai
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 10:48    Titel: Re: zur Kfz-Versicherung Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die raschen Antworten.


Zitat:

2. A kann die Versicherungsprämien gegenüber dem Finanzamt nicht mehr als Kosten seines Gewerbes geltend machen, wenn sein Sohn die Versicherung privat bezahlt.


Die Versicherung würde weiterhin von A bezahlt werden und nicht privat vom Sohn, der wäre somit nur der Vnehmer (aber eben ohne selbst zu zahlen).

Wäre diese Konstellation also möglich? ---> Der Wagen wird auf A zugelassen, Versicherungsnehmer ist der Sohn (der nicht im gleichen Haushalt wohnt aber einen Führerschein hat) und Kfz-Steuer, Versicherung wird von A beglichen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt es eine Versicherung, die im Antrag nach dem Führerschein des Antragstellers fragt!? Das wäre mir aber neu ...


ich weiß von mindestens 2 gesellschaften, die im antrag nach dem führerscheindatum fragen (alleine schon um auch den SFR zu prüfen: man bekommt ja nur soviele schadenfreiejahre angerechnet, wie man auch den führerschein hat...). daher geh ich davon aus, dass auch andere gesellschaften im antrag danach fragen.



Zitat:
Wäre diese Konstellation also möglich? ---> Der Wagen wird auf A zugelassen, Versicherungsnehmer ist der Sohn (der nicht im gleichen Haushalt wohnt aber einen Führerschein hat) und Kfz-Steuer, Versicherung wird von A beglichen.


grundsätzlich ja...wie gesagt, wenn sie nen versicherer finden, der jemanden ohne führerschein als versicherungsnehmer und eine abweichende halterschaft akzeptiert. und wie das ganze dann beim finanzamt aussieht, sollten sie dort mal fragen...oder im entsprechend forum hier Winken
_________________
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Gibt es eine Versicherung, die im Antrag nach dem Führerschein des Antragstellers fragt!? Das wäre mir aber neu ...

ich weiß von mindestens 2 gesellschaften, die im antrag nach dem führerscheindatum fragen (alleine schon um auch den SFR zu prüfen: man bekommt ja nur soviele schadenfreiejahre angerechnet, wie man auch den führerschein hat...). daher geh ich davon aus, dass auch andere gesellschaften im antrag danach fragen.

Die Angaben des Antragstellers zum Schadensfreiheitsrabatt überprüfen die Gesellschaften ohnehin durch eine Anfrage beim Vorversicherer. Die Angaben zum Datum des Führerscheinerwerbs machen eigentlich nur dann Sinn, wenn der Antragsteller besondere Rabatte in Anspruch nehmen will, zum Beispiel für Fahrer, die mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sind o. ä.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

es wird der SFR beim vorversicherer angefragt, aber nicht das führerscheindatum...
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

"Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)? Wäre es möglich, den Wagen auf A zuzulassen, die Versicherung aber auf seinen Sohn laufen zu lassen (der allerdings nicht im gleichen Haushalt wohnt)?"
Wenn A der Versicherungsnehmer ist, was soll dann bedeuten: "auf den Sohn laufen lassen"?
Ja klar, kann man Eigentümer, Besitzer, Halter eines Kfz sein, auch wenn man keinen Führerschein hat. Sogar "die Polizei" (also das Bundesland) nennt vermutlich ziemlich viele Fahrzeuge ihr Eigen - und fährt sie doch nicht selbst ...
Der FAHRER muss eine gültige Fahrerlaubnis haben, nicht der Halter.
Geht es um die Prozente? Meist ist es ja umgekehrt: der Filius darf in Papas Zweitwagen kutschieren ...
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