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Hallo!!
Heut mal eine Frage in eigener Sache...
M (Mieter) hatte vorgestern einen Gerichtstermin gegen V(Vermieter). M hat den Prozess gewonnen das vorweg. Es ging um eine Garagenmiete wo M sich nach 9 Jahren kostenfreier Nutzung weigerte die vom V plötzlich geforderte Miete zu zahlen. ( Es gab auch keinen Mietvertrag) Nun, es war eine reine Schlammschlacht, 10 Monate lang. Irgentwann bekam M einen gerichtlichen Mahnbescheid wo V drei Monatsmieten geltend machte. Gut, M hat seine Miete erst immer im laufenden Monat gezahlt, aber bis zu dem Streit um die Garage hatte V da auch nichts gegen.V kündigte M darauf hin fristlos die Wohnung. Doch konnte M im Gegensatz zu V belegen das die Mieten gezahlt wurden, was der Richter genau so sah. Nun wurde die Kündigung in eine "Fristgerechte" bis 31.07.06 umgewandelt, worüber M auch froh ist denn hier zu leben ist echt übel. ( M´s Kind wurde bedroht, M wird nachts aus dem Bett geklingelt per Telefon, angeblich würde M die anderen Mieter belästigen, M´s Wohnung wäre absolut vermüllt ect.) Das als Hintergrundinfo.
Nun zu meinen Fragen:
Muss das Arbeitsamt (M bekommt Alg2 da M´s Exmann mal wieder keinen Unterhalt zahlt) nun für den Umzug aufkommen?? Denn selbst der Richter fand das es M nicht zuzumuten wäre auf fortbestehen des Mietvertrages zu bestehen, eben durch und durch ein zerrüttetes Mietverhältnis.
Wie groß/teuer darf die neue Wohnung sein? Jetzt hat M 66 qm für 460 Euro Warmmiete für zwei Personen.
Und wie sieht es aus mit einer Küche bei Umzug? Die Küche hier war schon drinnen und gehört nicht M.
Vielleicht könnt ihr mir Auskunft geben. Danke im Voraus
Die Kosten werden von der Arge getragen. Jedoch warte ic hmal ab bis ich etwas schriftliches in der Hand habe...So viel Freundlichkeit macht skeptisch*lach
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