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Wohnungskündigung

 
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Butterblume69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 23:19    Titel: Wohnungskündigung Antworten mit Zitat

Hallo!!
Heut mal eine Frage in eigener Sache...
M (Mieter) hatte vorgestern einen Gerichtstermin gegen V(Vermieter). M hat den Prozess gewonnen das vorweg. Es ging um eine Garagenmiete wo M sich nach 9 Jahren kostenfreier Nutzung weigerte die vom V plötzlich geforderte Miete zu zahlen. ( Es gab auch keinen Mietvertrag) Nun, es war eine reine Schlammschlacht, 10 Monate lang. Irgentwann bekam M einen gerichtlichen Mahnbescheid wo V drei Monatsmieten geltend machte. Gut, M hat seine Miete erst immer im laufenden Monat gezahlt, aber bis zu dem Streit um die Garage hatte V da auch nichts gegen.V kündigte M darauf hin fristlos die Wohnung. Doch konnte M im Gegensatz zu V belegen das die Mieten gezahlt wurden, was der Richter genau so sah. Nun wurde die Kündigung in eine "Fristgerechte" bis 31.07.06 umgewandelt, worüber M auch froh ist denn hier zu leben ist echt übel. ( M´s Kind wurde bedroht, M wird nachts aus dem Bett geklingelt per Telefon, angeblich würde M die anderen Mieter belästigen, M´s Wohnung wäre absolut vermüllt ect.) Das als Hintergrundinfo.

Nun zu meinen Fragen:
Muss das Arbeitsamt (M bekommt Alg2 da M´s Exmann mal wieder keinen Unterhalt zahlt) nun für den Umzug aufkommen?? Denn selbst der Richter fand das es M nicht zuzumuten wäre auf fortbestehen des Mietvertrages zu bestehen, eben durch und durch ein zerrüttetes Mietverhältnis.
Wie groß/teuer darf die neue Wohnung sein? Jetzt hat M 66 qm für 460 Euro Warmmiete für zwei Personen.
Und wie sieht es aus mit einer Küche bei Umzug? Die Küche hier war schon drinnen und gehört nicht M.
Vielleicht könnt ihr mir Auskunft geben. Danke im Voraus

Gruß
Butterblume69
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 05:35    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Frage gehört ins Sozialrecht.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 06:32    Titel: Re: Wohnungskündigung Antworten mit Zitat

Butterblume69 hat folgendes geschrieben::
Wie groß/teuer darf die neue Wohnung sein?


Ist regional sehr unterschiedlich. Am einfachsten bei ARGE oder Amt für Grundsicherung oder wer sonst für ALG2 zuständig ist nachfragen.

Butterblume69 hat folgendes geschrieben::
Und wie sieht es aus mit einer Küche bei Umzug? Die Küche hier war schon drinnen und gehört nicht M.


Die Küche bleibt Eigentum des Vermieters und kann nicht mitgenommen werden.
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Butterblume69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 14:57    Titel: :) Antworten mit Zitat

Die Kosten werden von der Arge getragen. Jedoch warte ic hmal ab bis ich etwas schriftliches in der Hand habe...So viel Freundlichkeit macht skeptisch*lach

Grüßle

Butterblume
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