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§ 3 Nr. 7 PflVG

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.05, 12:26    Titel: § 3 Nr. 7 PflVG Antworten mit Zitat

Könnte mir jemand erklären, was genau § 3 Nr. 7 PflVG bedeutet?

Ich habe hier einen Fall, wo der Geschädigte nach einem Unfall Klage gegen den Fahrzeughalter und dessen Haftpflichtversicherung erhebt. Die Klage wurde den Beklagten knapp 7 Wochen nach dem Unfall zugestellt.

Ob der Geschädigte vorher schon den Schaden angezeigt hat, ist nicht ersichtlich.

Nun ist das für die Ansprüche aus dem StVG egal, weil nach § 15 StVG der Schaden nur innerhalb von 2 Monaten angezeigt werden muss.
Wie ist es aber mit dem Anspruch gegen die Versicherung nach § 3 Nr.1, 2 PflVG? Hier macht mir der § 3 Nr.7 PflVG Bauchschmerzen. Ich weiß eben nicht, ob der Schaden innerhalb von 2 Wochen angezeigt wurde.

Verstehe ich den § 3 Nr.7 PflVG überhaupt richtig?


Buck
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