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Verfasst am: 16.09.04, 15:16 Titel: wer erbt Gebäude auf Pachtgrundstück der Stadt ?
Meine Frage ist bereits im Titel ausformuliert: Ich muss herausfinden wer ein Gebäude erbt.
Der bisherige Gebäudeeigentümer ist verstorben und hat keine Erben. Das Grundstück, auf dem das Gebäude steht war von dem Verstorbenen von der Stadt gepachtet worden.
Verfasst am: 16.09.04, 18:10 Titel: Re: wer erbt Gebäude auf Pachtgrundstück der Stadt ?
Hallo,
es könnte sich auch im wirtschaftlichen Eigentum des Verstorbenen befunden haben. Es wäre der Pachtvertrag zu prüfen, und ob und wie ein evtl. Erbe in diesen eintreten und das Gebäude nutzen kann.
Falls es sich nicht sogar um ein Erbbaurecht handelt, das geht aus dem SV nicht hervor.
Verfasst am: 16.09.04, 18:13 Titel: Re: wer erbt Gebäude auf Pachtgrundstück der Stadt ?
Die Antwort von Gast ist falsch. Wenn das Gebäude in Ausübung eines Rechtes an dem Grundstück vom Berechtigten errichtet wurde, ist es nicht wesentlicher Bestanteil des Grundstücks, § 95 BGB.
Erben sind daher die gesetzlichen Erben des Pächters, falls keine anderweitige erbfolge bestimmt ist. Der oder die Erben sind auch in den Pachtvertrag als Rechtsnachfolger eingetreten.
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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