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wer erbt Gebäude auf Pachtgrundstück der Stadt ?

 
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böne
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 15:16    Titel: wer erbt Gebäude auf Pachtgrundstück der Stadt ? Antworten mit Zitat

Meine Frage ist bereits im Titel ausformuliert: Ich muss herausfinden wer ein Gebäude erbt.
Der bisherige Gebäudeeigentümer ist verstorben und hat keine Erben. Das Grundstück, auf dem das Gebäude steht war von dem Verstorbenen von der Stadt gepachtet worden.

Ich freue mich über jede Mithilfe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 15:21    Titel: Re: wer erbt Gebäude auf Pachtgrundstück der Stadt ? Antworten mit Zitat

Ein Gebäude ist wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks und steht somit im Eigentum des Grundstückseigentümers, hier also der Stadt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 18:10    Titel: Re: wer erbt Gebäude auf Pachtgrundstück der Stadt ? Antworten mit Zitat

Hallo,

es könnte sich auch im wirtschaftlichen Eigentum des Verstorbenen befunden haben. Es wäre der Pachtvertrag zu prüfen, und ob und wie ein evtl. Erbe in diesen eintreten und das Gebäude nutzen kann.

Falls es sich nicht sogar um ein Erbbaurecht handelt, das geht aus dem SV nicht hervor.

Gruß

beinstrong
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.09.04, 18:13    Titel: Re: wer erbt Gebäude auf Pachtgrundstück der Stadt ? Antworten mit Zitat

Die Antwort von Gast ist falsch. Wenn das Gebäude in Ausübung eines Rechtes an dem Grundstück vom Berechtigten errichtet wurde, ist es nicht wesentlicher Bestanteil des Grundstücks, § 95 BGB.

Erben sind daher die gesetzlichen Erben des Pächters, falls keine anderweitige erbfolge bestimmt ist. Der oder die Erben sind auch in den Pachtvertrag als Rechtsnachfolger eingetreten.

Gruß Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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