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recht.de :: Thema anzeigen - Breif von Anwalt bekommen über Streitwert im Wettbew.recht!
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Breif von Anwalt bekommen über Streitwert im Wettbew.recht!

 
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stefan123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 21:33    Titel: Breif von Anwalt bekommen über Streitwert im Wettbew.recht! Antworten mit Zitat

Hallo,

habe eine wichtige Frage, habe einen Brieb (Abmahnung) von einem Anwalt bekommen der mir schilderte das ich in einem bestimmten Fall gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe. Der Streitwert liege bei 30.000€ und Anwaltskosten wären 1200€. Nun meine Frage sind beide Summen innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen oder nur die Anwaltskosten. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen kann das ganze Wochenende nicht mehr schlafen!

Viele Grüße

Stefan
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 00:05    Titel: Re: Breif von Anwalt bekommen über Streitwert im Wettbew.rec Antworten mit Zitat

stefan123 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

habe eine wichtige Frage, habe einen Brieb (Abmahnung) von einem Anwalt bekommen der mir schilderte das ich in einem bestimmten Fall gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe. Der Streitwert liege bei 30.000€ und Anwaltskosten wären 1200€. Nun meine Frage sind beide Summen innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen oder nur die Anwaltskosten. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen kann das ganze Wochenende nicht mehr schlafen!

Viele Grüße

Stefan


Allenfalls die Anwaltskosten; ob Sie diese zahlen müssen, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen. Ein Gegenstandswert von € 30.000 wird bei einzelnen Verstößen (z. B. fehelndes Impressum) eher selten erreicht.
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 14:32    Titel: Re: Breif von Anwalt bekommen über Streitwert im Wettbew.rec Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::


Allenfalls die Anwaltskosten; ob Sie diese zahlen müssen, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen.


Der für die Prüfung auch eine Rechnung stellt.

Zitat:

Ein Gegenstandswert von € 30.000 wird bei einzelnen Verstößen (z. B. fehelndes Impressum) eher selten erreicht.


Aber nicht ganz ungewöhnlich. UWG-Sachen gehen mitunter auch in den sechstelligen Bereich.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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