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kokyo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: 06.10.05, 10:44 Titel: Verzwickte Situation und Kündigung nach Beleidigung |
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Hallo liebe Community-Mitglieder!
Es geht um folgende Ausgangssituation: Nachdem der Vermieter einer
Mieterin (zu Unrecht) die Schuld an der schweren Erkrankung seiner
Katze gibt, kommt es zu einem lautstarken Streit zwischen den beiden,
wobei noch ein Zeuge anwesend ist, der sich aber nicht einmischt.
Es ist vielleicht wichtig, dass beide gleichzeitig laut geworden sind - weder
Vermieter noch Mieterin hielten sich zurück. Auch hatten die beiden vorher
ein gutes Freundschaftsverhältnis, so dass man als normaler Mensch
denken könnte, ein Streit hin und wieder gehört dazu.
Der Vermieter spricht die Mieterin jedenfalls respektlos immer wieder mit
"Fräulein", "Madame" u.ä. an und versucht spürbar, sie aus der Reserve
zu locken. Ausserdem droht er mit Kündigung.
Seine offensichtlichen Provokationen haben Erfolg, die Mieterin verliert
ihre Fassung und bezeichnet den Vermieter als "Arschloch" und "Wi**er".
Wenige Stunden später bekommt sie die Kündigung mit der
Begründung dieser Beleidigung. Der Vermieter gibt "um der alten Freundschaft
willen" noch eine Frist von 3 Wochen. Ob die Kündigung an sich als
fristlose Kündigung bezeichnet wurde, ist mir nicht bekannt.
Die Frage ist nun, ob der Vermieter tatsächlich überhaupt zu einer
Kündigung ausserhalb der üblichen Fristen berechtigt ist. Ich habe
dazu folgende zwei Texte im Internet gefunden:
LG Aachen
2002-06-14
5 S 41/02
Rechtsbereich/Normen: § 554 a BGB
Einstellung in die Datenbank: 2003-02-02
Bearbeitet von: Adriane Bednarek
Quelle: Mieterzeitung
Beleidigung des Vermieters
Grobe Beleidigungen des Vermieters durch den Mieter rechtfertigen keine fristlose Kündigung, wenn der Vermieter die Entgleisung des Mieters wesentlich mitverursacht hat.
Andererseits:
Eine Verbalattacke des Mieters kann das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter unwiderruflich zerstören. Beleidigt der Mieter seinen Vermieter oder ihm nahe stehende Personen, darf der Vermieter ihm fristlos kündigen. So akzeptierte das Landgericht Coburg die Räumungsklage einer Vermieterin, deren Lebensgefährte vom Mieter im Streit über die Nebenkostenabrechnung aufs übelste beleidigt und bedroht wurde. Seine verbalen Attacken seien auch nicht zu entschuldigen, weil ihm weder die Vermieterin noch deren Lebensgefährte dazu Anlass gegeben hätten. Nach so einem Verhalten ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar.
Wie würdet ihr die Situation bewerten? Wie genau muss die Mieterin
vorgehen, um zu ihrem Recht zu kommen, wenn die Kündigung mit einer
Frist von 3 Wochen nicht gerechtfertigt ist?
Das zweite Problem ist, dass die Mieterin eine Kaution von 500 € in bar
hinterlegt hat, von der nun keiner mehr etwas weiss. Belege sind nicht
mehr auffindbar.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Meinungen.
Kokyo |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.10.05, 10:53 Titel: Re: Verzwickte Situation und Kündigung nach Beleidigung |
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| kokyo hat folgendes geschrieben:: |
Wie würdet ihr die Situation bewerten? Wie genau muss die Mieterin
vorgehen, um zu ihrem Recht zu kommen, wenn die Kündigung mit einer
Frist von 3 Wochen nicht gerechtfertigt ist?
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Meiner Meinung nach ist die Kündigung gerechtfertigt, da die Beleidigungen "Fräulein" und "Wichser" in keinem Verhältnis zueinander stehen. |
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kokyo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: 06.10.05, 11:00 Titel: |
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Wie ich die Rechtssprechung so kenne, werden Sie da womöglich recht haben.
Ich finds traurig, dass man auf so eine extreme Weise(schreien, Respektlosigkeit)
provozieren darf. Irgendwann wird man doch einfach schwach - ist ja nur
menschlich denke ich. So kann im Grunde jeder Vermieter jeden Mieter ganz leicht
rausbekommen. |
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zewa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
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Verfasst am: 06.10.05, 11:07 Titel: |
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| Zitat: | | und bezeichnet den Vermieter als "Arschloch" und "Wi**er". |
Derartige Titulierungen dürften auch strafrechtlich relevant sein. Auch eine fristlose Kündigung erscheint mir auf jeden Fall gerechtfertigt. (Im Arbeitsrecht hätte so eine fristlose Kündigung meines Wissens Bestand, da gilt ja eine ähnliche Rechtsprechnung in Sachen Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten.)
Der Vermieter müsste allerdings darlegen, dass ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar erscheint. Da er aber selber 3 Wochen Frist eingeräumt hat, gibt er damit ja zu verstehen, dass es noch eine Zeitlang erduldbar sei aus seiner Sicht. Und damit hat er nachträglich sei fristloses Kündigungsrecht verwirkt denke ich.
In Betracht käme somit wohl allenfalls eine ordentliche Kündigung, halt die üblichen 3 Monatsenden. Dazwischen gibt es nix, entweder fristlos oder ordentlich. Aber keine selbstgestrickten Fristen nach Gutdünken. Meine Meinung. _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.10.05, 11:10 Titel: |
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Das wird von Richter zu Richter verschieden sein.
Inwiefern sich die Mieterin auf einen Rechtstreit einlassen würde, sei ihr selbst überlassen.
Andererseits stellen sich die Umstände für mich so dar, dass der VM absichtlich zur Beleidigung provozierte, um eine fristlose Kündigung schreiben zu können.
Demnach hat sich das ganze nicht aus der Sache ergeben, sondern war offensichtlich Absicht des Vermieters. Ich persönlich würde so gesehen der Kündigung widersprechen und dem VM bliebe nur die Klage. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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kokyo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: 06.10.05, 11:21 Titel: |
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Vielen dank für eure Meinungen bis hier. Ich freue mich natürlich über jede
neue Ansicht dazu.
Denkt ihr, dass zewas Meinung zur eingeräumten 3-wöchigen Nachfrist
richtig sein könnte? Wenn die Mieterin aufgrund des daraus resultierenden
Widerspruchs gegen die fristlose Kündigung verklagt würde, würden
dann Kosten auf sie zukommen? |
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zewa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
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Verfasst am: 06.10.05, 11:21 Titel: |
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"Wie geht es eigentlich der Katze?" fragt sich zewa gerade, der selber eine schwer kranke Katze mit Lebenserwartung in Monaten statt in Jahren zu Hause hat.  _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch. |
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kokyo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: 06.10.05, 11:29 Titel: |
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Das weiss ich ganz aktuell leider nicht. Der Streit entbrannte ja eben deswegen.
Die beiden wohnen wie in einer WG und haben sich Katzen geholt. Eine von
ihnen wollte nicht aufs neue Katzenklo, wodurch es(ich bin kein Mediziner) wohl
nach einigen Tagen zu einer Art "Harnrückstau" kam, welcher eine Nierenentzündung
zur Folge hatte. Aus irgendeinem Grund - den ich gerade nicht weiss - gab der
Vermieter der Mieterin die Schuld dafür(!) und das traf sie natürlich tief, da es
nicht viel gibt dass sie so gern hat, wie ihre Katzen. Gestern war der Vermieter
mit der Katze beim Tierarzt und die beiden kamen auch wieder lebendig zusammen
zurück, das ist das Letzte, was ich darüber weiss. - In diesem rein fiktiven Szenario. |
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zewa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
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Verfasst am: 06.10.05, 11:30 Titel: |
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Wäre auch die Frage zu stellen, welche Willenserklärung der Vermieter überhaupt abgegeben hat?
a) Kündigung mit 3 Wochen Frist?
oder
b) Fristlose Kündigung. Und die dann mit einer 3wöchigen "Duldungszeit" für die praktische Abwicklung des soeben beendeten Mietverhältnisses.
Weil eine Fristlose Kündigung ist vielleicht in der juristischen grauen Theorie möglich.
Aber wie bitte schön soll man denn in der Praxis 5 Sekunden später die Wohnung geräumt haben? Und für diese praktische Dilemma hat der Vermieter ja vielleicht eine 3 wöchtige Duldungsfrist erklärt, die nicht einer bis dahin befristeten Fortsetzung des Mietverhältnisses dienen soll, sondern reinweg der praktischen Durchführung der Umzugs und damit der vernünftigen Abwicklung des gerade geplatzten Mietverhältnisses? _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch. |
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kokyo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Schwerin
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Verfasst am: 06.10.05, 11:37 Titel: |
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Wirklich interessant, nicht? Ich hätte mich viel eher mit sowas beschäftigen
sollen - da würde ich jetzt nicht so aufm Schlauch stehn. Ich hoffe nur, es
wird alles gut ausgehn. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.10.05, 12:29 Titel: |
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| kokyo hat folgendes geschrieben:: |
Ich finds traurig, dass man auf so eine extreme Weise(schreien, Respektlosigkeit)
provozieren darf. Irgendwann wird man doch einfach schwach - ist ja nur
menschlich denke ich. |
Mit der Begründung würde sich jede Tätlichkeit entschuldigen lassen - das kann´s ja nun nicht sein. |
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Markus F. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.10.05, 15:32 Titel: |
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Die Anrede "Fräulein" oder "Madame" mag einer Frau ja missfallen oder respektlos erscheinen. Das hat dann aber etwas mit dem Weltbild dieser Frau zu tun und nichts mit einer Beleidigung.
Keibe Frau wird mir ein Verfahren anhängen können, wenn ich Sie mit Fräulein anrede, wenn sie sie A* nenne , schon.
Wer sich provozieren lässt, sollte dafür sorgen, dass seine Gegenreaktion im Rahmen bleibt.  |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.10.05, 18:54 Titel: |
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Komisch, hier fehlts wohl allseits an der nötigen Fantasie.....
Aus dem ehemals vornehmen Fräulein des letzten Jahrhunderts wird in den heutigen Männderkehlen wirklich eher zum Schimpfwort, wenn nach Gelsenkirchener Mundart ein FROLLLEIIIIIIIIN ertönt.
Wobei der sensible Mensch auch durchaus bemerkt, dass das gewollte Madammm, richtig betont, als Anspielung auf die Arroganz des gegenübers gemünzt ist.
Der gewöhnliche Deutsche war nie so frankophil und hat sich "Madame" als Anrede angewöhnt. Das kann man nur durchgehen lassen, wenn der Benutzer Franzose, Belgier oder Türke ist. (wird in der Türkei als sehr vornehme Anrede benutzt)
Ich kann die Provokation schon nachvollziehen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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zewa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
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Verfasst am: 06.10.05, 19:20 Titel: |
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Frollein oder Madame sind aber allenfalls Respektlosigkeiten.
Wi..er oder A...loch sind dagegen reinrassige Beleidigungen.
Da besteht imho schon ein gewaltiger Unterschied. _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.10.05, 20:02 Titel: |
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Daher unterstelle ich dem VM ja auch, dass er die Beleidigungen provoziert hat, um einen Kündigungsgrund zu bekommen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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