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Wasser, Entwässerung, Zählermiete und Abrechnungsdienst
nach Verbrauch (m³) umgelegt.
Bei Wasser und Enwtwässerung sehe ich das ja ein. Aber warum Zählermiete und Abrechnungsdienst?
Die Anzahl der Zähler in den Wohnungen ist gleich und der Ableser wird wohl auch nicht mehr Mühe beim Ablesen gehabt haben, nur weil ich mehr verbraucht habe als andere.......
Ist die Umlage der Zählermiete und des Abrechnungsdiensts nach Verbrauch (m³) zulässig??
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