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Die Haftpflichtversicherung zahlt wenn z.B. die Wanne überläuft oder der Waschmaschineschlauch platzt und das halbe Haus durchnässt wird.
Das sind Schäden in einer Höhe die ein Mieter regelmäßig nicht tragen kann.
Die Hausratversicherung zahlt Deine Sachen in der Wohnung bei Feuer oder Wasserschaden im Haus.
Viele denken das für jeden Schaden schon irgend jemand aufkommt.
Das ist nicht so. Wenn über Dir ein Rohrbruch ist und Dein Mobiliar wegschwimmt,
der Keller mit der wertvollen Hifi Anlage unter Wasser steht oder durch einen Kabelbrand Deine Möbel abbrennen zahlt keiner dafür.
Da der Vermieter in dieser Hinsicht Ärger vermeiden will, macht er die Versicherungen zur Pflicht. Das ist zwar sehr sinnvoll und hinsichtlich der Haftpflichtversicherung auch im Interesse der Mietergemeinschaft.
Ich wage aber mindestens hinsichtlich der Hausratversicherung zu bezweifeln, dass ein
Vermieter das durchsetzen kann.
Leider. Zumindest eine Haftpflicht sollte jeder haben. Kostet weit unter 100 € pro Jahr.
kommt drauf an.
Bei individuell vereinbarten Mietverträgen bzw. Vertragsbedingungen ist das zutreffend.
Bei Formularmietverträgen (der Regelfall) ist diese "Versicherungspflicht" nichtig. D.h. der Mieter unterschreibt den Vertrag. Die im Vertrag enthaltene Bedingung bezüglich Verpflichtung zum Abschluß einer Hausratsversicherung und/oder Haftpflichtversicherung ist nichtig.
By the way: Diese Versicherungen sind trotzdem absolut sinnvoll.
ist damit die persönliche haftpflichtversicherung gemeint die "man" sowieso haben sollte oder benötigt man dazu eine eigene "Wohnungs-haftpflicht"?
deckt diese haftpflicht weiters schäden an mitvermieteten einrichtungsgegenständen (zb bett wird kaputt bei untermiete möbliert, vermieter hat eine hausratsversicherung, vom untermieter stehen im prinzip nur stereoanlage und laptop in der wohnung).
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