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Hausratsversicherung bei Abschluss eines Mietvertrages

 
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lebes
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:11    Titel: Hausratsversicherung bei Abschluss eines Mietvertrages Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es eigentlich normal, dass man mit dem Mietvertrag dazu verpflichtet wird eine Haftpflicht-und Hausratsversicherung abzuschließen?

Für welche Fälle ist denn so eine Hausratsversicherung überhaupt gut?

Gruß
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

ja.

z.B Schlauchbruch an der Wama.
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haftpflichtversicherung zahlt wenn z.B. die Wanne überläuft oder der Waschmaschineschlauch platzt und das halbe Haus durchnässt wird.
Das sind Schäden in einer Höhe die ein Mieter regelmäßig nicht tragen kann.

Die Hausratversicherung zahlt Deine Sachen in der Wohnung bei Feuer oder Wasserschaden im Haus.

Viele denken das für jeden Schaden schon irgend jemand aufkommt.
Das ist nicht so. Wenn über Dir ein Rohrbruch ist und Dein Mobiliar wegschwimmt,
der Keller mit der wertvollen Hifi Anlage unter Wasser steht oder durch einen Kabelbrand Deine Möbel abbrennen zahlt keiner dafür.

Da der Vermieter in dieser Hinsicht Ärger vermeiden will, macht er die Versicherungen zur Pflicht. Das ist zwar sehr sinnvoll und hinsichtlich der Haftpflichtversicherung auch im Interesse der Mietergemeinschaft.
Ich wage aber mindestens hinsichtlich der Hausratversicherung zu bezweifeln, dass ein
Vermieter das durchsetzen kann.

Leider. Zumindest eine Haftpflicht sollte jeder haben. Kostet weit unter 100 € pro Jahr.
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

ist problemlos durchsetzbar.
Die Verpflichtung ist schliesslich unterschrieben.

So sagte es mit zumindest ein Richter Smilie

Gruss det11
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denon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

kommt drauf an.
Bei individuell vereinbarten Mietverträgen bzw. Vertragsbedingungen ist das zutreffend.

Bei Formularmietverträgen (der Regelfall) ist diese "Versicherungspflicht" nichtig. D.h. der Mieter unterschreibt den Vertrag. Die im Vertrag enthaltene Bedingung bezüglich Verpflichtung zum Abschluß einer Hausratsversicherung und/oder Haftpflichtversicherung ist nichtig.

By the way: Diese Versicherungen sind trotzdem absolut sinnvoll.
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harald54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 10:50    Titel: versicherungen... Antworten mit Zitat

ist damit die persönliche haftpflichtversicherung gemeint die "man" sowieso haben sollte oder benötigt man dazu eine eigene "Wohnungs-haftpflicht"?

deckt diese haftpflicht weiters schäden an mitvermieteten einrichtungsgegenständen (zb bett wird kaputt bei untermiete möbliert, vermieter hat eine hausratsversicherung, vom untermieter stehen im prinzip nur stereoanlage und laptop in der wohnung).
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