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maeselchen Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 06.10.05, 15:35 Titel: Auszug zum 31.10.2005 |
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Hallo,
wir haben unsere Wohnung zum 31.10.2005 gekündigt. Jetzt ziehen wir zum 08.10.2005(in eine andere Stadt) um. Muss dem Vermieter schon vorab ein Schlüssel gegeben werden damit er einen Nachmieter die Wohnung zeigen kann.
Er besteht sozusagen darauf.
Silke
PS Danke schon mal im vorraus für eure Antworten. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.10.05, 15:43 Titel: |
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| Sie müssen dem Vermieter keinen Schlüssel geben, Sie können auch zum jeweiligen Termin kommen und aufschließen. |
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maeselchen Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 06.10.05, 15:46 Titel: |
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Was mach ich denn wenn er darauf besteht denn er weiß nicht wann die Leute z.B am Sonntag kommen. Sie wollten im laufe des Tages kommen. Der Vermieter hat sich auch keine Telefonnr. geben lassen.
Silke |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.10.05, 16:02 Titel: |
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Er kann nicht von Ihnen verlangen, daß Sie den kompletten Sonntag in der Wohnung sitzen.
Sagen Sie ihm, daß Sie z.B. von 15 - 17 Uhr in der Wohnung sind zwecks Besichtigungen. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 06.10.05, 16:40 Titel: |
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| Welches Problem haben Sie damit dem Vermieter einen Schlüssel zu geben? |
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maeselchen Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.09.2005 Beiträge: 7
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Verfasst am: 06.10.05, 16:49 Titel: |
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Er meint zur Zeit immer im Recht zu sein.
Besichtungstermine wurden z.B. nicht eingehalten und uns wurde 5 Min. vorher Bescheid gesagt obwohl der Vermieter das schon länger wußte, er hatte eine Handy Nr. wo er uns erreichen hätte können. Wir sind nämlich zur Besichtigung der Wohnung extra von der neuen Wohnung die 45 km entfernt ist extra früher zurückgekommen.
Silke |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 06.10.05, 17:02 Titel: |
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Wenn der VM Besichtigungstermine wahrnehmen will, geht das nicht von sofort auf jetzt. Er muß diese Termine mehrere Tage vorher ankündigen.
Alternativ bieten Sie ihm 2 Ersatztermine pro Woche an, in der Sie sich in der Wohnung zwecks Besichtigung aufhalten, wobei sie dann aber extra anreisen müssen. Jenachdem wie weit es dann für sie ist.
Oder Sie übergeben ihm schon jetzt die Wohnung, aber mit Übergabeprotokoll. Ob ihnen dann allerdings einen Teil der Miete erläßt, sei dahingestellt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Ralf Herren FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 170 Wohnort: Hürth
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Verfasst am: 06.10.05, 17:27 Titel: |
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Wie mein Vorredner es bereits dargestellt hat, würde ich mit dem Vermieter in Verhandlung treten. Dabei würde ich ihm anbieten die sofortige Rückgabe der Wohnung (inkl. Übergabeprotokoll) und dafür Erlass eines bestimmten Betrages der letzten Miete.
Wenn er darauf nicht eingeht, Termine entsprechen frühzeitig ankündigen lassen. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 11.10.05, 07:43 Titel: |
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| Ralf Herren hat folgendes geschrieben:: |
... Dabei würde ich ihm anbieten die sofortige Rückgabe der Wohnung (inkl. Übergabeprotokoll) und dafür Erlass eines bestimmten Betrages der letzten Miete.
Wenn er darauf nicht eingeht, Termine entsprechen frühzeitig ankündigen lassen. |
Das ist ein interessantes Angebot...
Der Inhalt ist, dass der Vermieter auf seine Einnahmen verzichten soll damit der Mieter aus seiner Obhutspflicht entlassen wird und sich den Zeit- und Kostenaufwand für die Ermöglichung der Wohnungsbesichtigen ersparen kann. Für den Vermieter entfällt lediglich das Erfordernis der Terminankündigung.
Warum sollte ein Vermieter auf ein Angebot des Mieters eingehen, das praktisch ausschließlich dem Mieter Vorteile bringt? |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 11.10.05, 10:25 Titel: |
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Der einzige Vorteil für den VM wäre nur, daß er für Besichtigungen sofort in die Wohnung kann. Ansonsten müßte er sie mehrere Tage vorher dem jetzigen Mieter schriftlich ankündigen. Und das auch nur zu verkehrsüblichen Zeiten und nicht jeden Tag. Es gab schon genügend Urteile, die sagen, daß der Mieter ca. maximal 2 Termine die Woche akzeptieren muß. Und auch nicht am Sonntag.
Ob dem VM der Verzicht auf eine halbe Monatsmiete das wert ist, sei dahingestellt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Ford Prefect FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 159
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Verfasst am: 11.10.05, 13:09 Titel: |
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| RM hat folgendes geschrieben:: | | Ralf Herren hat folgendes geschrieben:: |
... Dabei würde ich ihm anbieten die sofortige Rückgabe der Wohnung (inkl. Übergabeprotokoll) und dafür Erlass eines bestimmten Betrages der letzten Miete.
Wenn er darauf nicht eingeht, Termine entsprechen frühzeitig ankündigen lassen. |
Das ist ein interessantes Angebot...
Der Inhalt ist, dass der Vermieter auf seine Einnahmen verzichten soll damit der Mieter aus seiner Obhutspflicht entlassen wird und sich den Zeit- und Kostenaufwand für die Ermöglichung der Wohnungsbesichtigen ersparen kann. Für den Vermieter entfällt lediglich das Erfordernis der Terminankündigung.
Warum sollte ein Vermieter auf ein Angebot des Mieters eingehen, das praktisch ausschließlich dem Mieter Vorteile bringt? |
Scheinbar hat aber der aktuelle Mieter keine Probleme seinen Pflichten nach zu kommen, der VM hingegen schon. Zusätzlich verlangt er Dinge, die ihm nicht zustehen. Der VM sollte sich überlegen darauf ein zu gehen denn sonst wird er bei seinem Verhalten, wie es hier beschrieben ist, Probleme haben die Wohnung ohne Mietausfall neu zu vermieten. _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder |
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Otto Normalverbraucher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.10.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 11.10.05, 13:17 Titel: |
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| RM hat folgendes geschrieben:: | | Warum sollte ein Vermieter auf ein Angebot des Mieters eingehen, das praktisch ausschließlich dem Mieter Vorteile bringt? |
Das sehe ich anders.
Rechtlich muss ein VM natürlich keiner früheren Übergabe zustimmen, wenn damit ein vorzeitiges Ende der Mietzahlung verbunden sein soll. Aber marktwirtschaftlich ist das immer eine Frage der Gesamtbetrachtung.
Ein VM, dem daran gelegen ist, dass potentielle Nachmieter ruckzuck die Bude besichtigen können, wird sich das unter Umständen auch was kosten lassen. Schließlich ist es Mitte Oktober nicht mehr ganz einfach, eine Wohnung schon per 01.11. wieder neu vermietet zu haben. Und danach wird es für den VM teuer, wenn die Wohnung noch eine Zeit lang leersteht.
Es sind potentielle Interessenten für so einen kurzfristigen Termin aufgrund eigener Kündigungsfristen doch eher rar gesägt. Und wenn da mal einer anruft, der so schnell einziehen will, könnte ich mir vorstellen, dass der dann auch einziehen MUSS, um nicht selber auf der Straße zu stehen.
Das wiederum verleitet mich aber zu der Annahme, dass solche Nachmietkandidaten dann auch nicht erst drei Tage auf einen Besichtigungstermin warten wollen, bis der aktuelle Mieter es seinerseits einrichten kann, weil diese Interessenten eben vielfach selber unter erheblichem Vertragsabschlussdruck stehen. |
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Ralf Herren FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 170 Wohnort: Hürth
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Verfasst am: 11.10.05, 13:29 Titel: |
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| Otto Normalverbraucher hat folgendes geschrieben:: | | RM hat folgendes geschrieben:: | | Warum sollte ein Vermieter auf ein Angebot des Mieters eingehen, das praktisch ausschließlich dem Mieter Vorteile bringt? |
Das sehe ich anders.
Rechtlich muss ein VM natürlich keiner früheren Übergabe zustimmen, wenn damit ein vorzeitiges Ende der Mietzahlung verbunden sein soll. Aber marktwirtschaftlich ist das immer eine Frage der Gesamtbetrachtung.
Ein VM, dem daran gelegen ist, dass potentielle Nachmieter ruckzuck die Bude besichtigen können, wird sich das unter Umständen auch was kosten lassen. Schließlich ist es Mitte Oktober nicht mehr ganz einfach, eine Wohnung schon per 01.11. wieder neu vermietet zu haben. Und danach wird es für den VM teuer, wenn die Wohnung noch eine Zeit lang leersteht.
Es sind potentielle Interessenten für so einen kurzfristigen Termin aufgrund eigener Kündigungsfristen doch eher rar gesägt. Und wenn da mal einer anruft, der so schnell einziehen will, könnte ich mir vorstellen, dass der dann auch einziehen MUSS, um nicht selber auf der Straße zu stehen.
Das wiederum verleitet mich aber zu der Annahme, dass solche Nachmietkandidaten dann auch nicht erst drei Tage auf einen Besichtigungstermin warten wollen, bis der aktuelle Mieter es seinerseits einrichten kann, weil diese Interessenten eben vielfach selber unter erheblichem Vertragsabschlussdruck stehen. |
Genau darum geht es! |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 11.10.05, 13:32 Titel: |
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--- Es sind potentielle Interessenten für so einen kurzfristigen Termin aufgrund eigener Kündigungsfristen doch eher rar gesägt. Und wenn da mal einer anruft, der so schnell einziehen will, könnte ich mir vorstellen, dass der dann auch einziehen MUSS, um nicht selber auf der Straße zu stehen. ---
Und genau die will z.B. ich nicht mehr.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Ralf Herren FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 170 Wohnort: Hürth
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Verfasst am: 11.10.05, 13:36 Titel: |
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| det11 hat folgendes geschrieben:: | --- Es sind potentielle Interessenten für so einen kurzfristigen Termin aufgrund eigener Kündigungsfristen doch eher rar gesägt. Und wenn da mal einer anruft, der so schnell einziehen will, könnte ich mir vorstellen, dass der dann auch einziehen MUSS, um nicht selber auf der Straße zu stehen. ---
Und genau die will z.B. ich nicht mehr.
Gruss det11 |
Das ist ja Ihr gutes Recht und ggfs. auch nachvollziehbar. Allerdings gibt es durchaus zahlreiche Fälle, in denen auch solvente Mieter dringend eine neue Wohnung suchen. |
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