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Seit 01.10.2004 bin ich Student und habe gleichzeitig einen Nebenjob.
Da ich, bedingt durch das Weihnachtsgeschäft, im Januar und Februar (ich bekomme mein Geld vom aktuellen Monat erst im Monat drauf, da sich meine Arbeitszeit nach Bedarf richtet) mehr als 345€ verdient habe, hat sich meine Krankenkasse (AOK) gemeldet und mich dazu bewegt, mich selbst zu versichern. Vorher war ich immer über die Familienversicherung mitversichert. Das Problem ist allerdings, dass ich seit März immer deutlich unter der festgesetzen Einkommensgrenze liege, mein Gehalt beträgt seitdem immer um die 250€. Nur einmal lag ich noch über den 345€, das hängt allerdings mit einer Umstellung des Weihnachtsgeldes zusammen, das mir vorher immer anteilig, jetzt aber pauschal einmal im Jahr gezahlt wurde. D.h. mein Stundenlohn hat sich zusätzlich noch verringt, sodass ich kaum noch einmal mehr als 345€ verdienen werde.
Meine Wochenarbeitszeit berträgt in etwa 10h.
Nun meine frage:
Muß ich mich wirklich selbst versichern, nur weil ich 3 mal über der Einkommensgrenze, sonst aber deutlich darunter lag? Oder muß ich mich nur für die Monate, in denen ich mehr verdient habe, privat versichern?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, immerhin geht's hier um ca 660€ und als Student ist man ja bekanntermaßen immer knapp bei Kasse
MFG Eini
PS: Noch eine kurze Frage: Laut "Merkblatt über die Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen" darf mein regelmäßiges Einkommen 335€ (2002) nicht übersteigen. Wie darf man das Wort "reglmäßig" interpretieren. Für mich bedeutet reglmäßig in dieser Situation zumindest mehr als 3von12 Monaten.
Seit 01.10.2004 bin ich Student und habe gleichzeitig einen Nebenjob.
Da ich, bedingt durch das Weihnachtsgeschäft, im Januar und Februar (ich bekomme mein Geld vom aktuellen Monat erst im Monat drauf, da sich meine Arbeitszeit nach Bedarf richtet) mehr als 345€ verdient habe, hat sich meine Krankenkasse (AOK) gemeldet und mich dazu bewegt, mich selbst zu versichern. Vorher war ich immer über die Familienversicherung mitversichert. Das Problem ist allerdings, dass ich seit März immer deutlich unter der festgesetzen Einkommensgrenze liege, mein Gehalt beträgt seitdem immer um die 250€. Nur einmal lag ich noch über den 345€, das hängt allerdings mit einer Umstellung des Weihnachtsgeldes zusammen, das mir vorher immer anteilig, jetzt aber pauschal einmal im Jahr gezahlt wurde. D.h. mein Stundenlohn hat sich zusätzlich noch verringt, sodass ich kaum noch einmal mehr als 345€ verdienen werde.
Meine Wochenarbeitszeit berträgt in etwa 10h.
Nun meine frage:
Muß ich mich wirklich selbst versichern, nur weil ich 3 mal über der Einkommensgrenze, sonst aber deutlich darunter lag? Oder muß ich mich nur für die Monate, in denen ich mehr verdient habe, privat versichern?
Sofern Sie Student sind, dürften Sie ja in der KVdS versicherungspflichtig sein, d.h. eine private Versicherung dürfte gar nicht in betracht kommen. Es sei denn, Sie haben sich von der Krankenversicherungspflicht befreit, dann ist jedoch keine Familienversicherung möglich.
Für die Familienversicherung darf das Gesamteinkommen eines Studenten 345 € im Monat regelmäßig nicht überschreiten. Eine Überschreitung dieser Einkommensgrenze 2 mal im Jahr gilt noch als gelegentlich.
Wenn sich jetzt durch eine Umstellung des Arbeitsvertrages ergibt, dass Sie regelmäßig kein höheres Einkommen als 345 € haben, sollten Sie erneut die Familienversicherung beantragen.
Es ist jedoch auch so, dass Sie von Ihrem Arbeitsentgelt zunächst noch die Werbungskostenpauschale abziehen dürfen, und das dieses Einkommen die Grenze nicht überschreiten darf.
Wenn Sie mehr als 2 Mal im Jahr die Einkommensgrenze überschreiten, erfüllen Sie auch in den anderen Monaten die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht.
Zitat:
PS: Noch eine kurze Frage: Laut "Merkblatt über die Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen" darf mein regelmäßiges Einkommen 335€ (2002) nicht übersteigen. Wie darf man das Wort "reglmäßig" interpretieren. Für mich bedeutet reglmäßig in dieser Situation zumindest mehr als 3von12 Monaten.
Dieser Satz ist nicht richtig, sofern Sie in der Krankenversicherung der Studenten versichert sind (Pflichtversichert) darf Ihr regelmäßiges Einkommen auch 5.000 € im Monat überschreiten. Sie müssen lediglich ordentlich Studierender sein. Dies umfasst u.a. eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht über 20 Stunden.
Die Familienversicherung, wo es diese Einkommensgrenze (die absolut nicht mehr aktuell ist) gibt, ist keine Pflichtversicherung, jedoch vorrangig vor der KVdS.
grade die AOK ist ein riesengraus für studenten, weil man im laufe von 1-2 jahren durchaus mit mehr als 10 personen zu tun haben kann, die sogar (*g) eigenständig tätig werden
zum fall: regelmäßigkeit wurde ja erklärt.
was jetzt zu tun ist, ist einen erneuten antrag auf die familienversicherung zu stellen und festzustellen, dass das einkommen unter dieser grenze ist und bleibt.
bei mir gabs damals ne zeitlang auch son heckmeck, da muss ich dann mal 2 monate selbst versichert sein inner studentischen, dann durft ich wieder in die familenversicherung, dann wieder selbst...
am besten einen sachbearbeiter bei der AOK rauspicken und den unter allen umständen behalten, wenn er nett ist, ansonsten einen der anderen 10 auswählen, und mit dem kontakt aufnehmen. die sind prinzipiell auch keine unmenschen und helfen sogar gut weiter. dem die sachlage erklären, vor allem, dass dies nur kurzzeitig über den satz ging, also das einkommen, und jetzt wieder deutlich drunter liege.
im schlimmsten fall musste wahrscheinliuch diese monate drüber selbst versichern und kanns danach wieder in die familienversicherung.
Mit der AOK kann ich dir in jedem Falle zustimmen, ständig jemand anders am Apparat und alle erzählen einem was anderes, so richtig Bescheid scheint aber keiner zu wissen.
Grade habe ich erfahren, dass diese 340€ Grenze nur für andere Einkünfte (z.B Mieteinnahmen, Renten, usw.) besteht, für geringfügig Beschäftigte jedoch die 400€ Grenze besteht. Jetzt bin ich Irnoch viel mehr verwirrt als vorher :-S!
Was gilt denn als gerinfügige Beschäftigung, Falle ich da mit meinen (laut Vertrag) ca. 12 Wochenstunden mit drunter?
Was gilt denn als gerinfügige Beschäftigung, Falle ich da mit meinen (laut Vertrag) ca. 12 Wochenstunden mit drunter?
Eine geringfügige Beschäftigung ist entweder auf ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 400 € beschränkt oder auf maximal 50 Kalendertage oder 2 Kalendermonate im Kalenderjahr. Im Falle einer geringfügig entlohnten Beschäftigung hat der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zu entrichten. Ansonsten hat der Arbeitnehmer keine Abzüge.
Bei Studenten gibt es jedoch noch die Werkstudenten, dies sind die ordentlich Studierenden, die unter 20 Stunden / Woche arbeiten. Hier sind keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung zu entrichten, lediglich die Rentenversicherungsbeiträge sind jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
Die Grenze von 400 € bei der Familienversicherung gilt nur bei geringfügigen Beschäftigten, daraus schließe ich, dass Studenten maximal 345 € verdienen dürfen. Da jedoch die Studenten von ihrem Arbeitsentgelt noch die Werbungskostenpauschale abziehen dürfen, dürfen diese maximal (345 € + 920 : 12 = ) 421,67 € brutto verdienen.
Stimmt das wirklich das mit dem Abzug der Werbungskosten? Oder wird vielmehr der Bruttobetrag genommen, als Berechnungsgrundlage (also 12*345€)?
Sind die 2 Monate die man über dem Satz von 345€ liegen darf frei wählbar? Und darf man auch sehr hoch über der Geringfügigkeitsgrenze liegen (z.B über 1000€)
Ich wusste bis vor kurzem gar nicht, dass man als Student bei einer geringfügigen Beschäftigung bei einem Verdienst über 325 Euro aus der Familienversicherung rausfliegt. Ich bin praktisch aus der Versicherung rausgeflogen ohne davon Bescheid zu wissen. Meine Versicherung hat mich darüber nicht informiert. Erst jetzt am Jahresende habe ich erfahren, dass ich seit Februar gar nicht mehr famileinversichert bin und eigentlich eine Studentenversicherung hätte abschließen müssen - die darf ich jetzt nachzahlen. Da meine Arztbesuche im Laufe des Jahres über die Familienversicherung, die ja gar nicht mehr existiert, gelaufen sind (also mit meiner Familienversichertenkarte) habe ich natürlich geglaubt ich sei weiterhin ganz normal familienversichert.
Ich kann nur jedem raten sich genau zu diesem Thema zu informieren, sonst schaut man blöd, wenn man erfährt, dass man eine Menge Geld nachzahlen muss.
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