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habe ein kleines Problem:
Wir sind Pflichtverteidiger von X. Dieser hat einige Anklagen am Hals, die auch schon vor unserer Bestellung beim AG eingegangen sind - außer einer Anklage. Alle Anklagen werden im Endeffekt miteinander verbunden.
Meine Frage ich nun, bekomme ich auch eine Verfahrensgeb. fürs Ermittlungsverfahren-da ja eine Anklage erst nach unserer Bestellung beim AG eingegangen ist ......
Das Problem ist nur bei dieser bestimmten Anklage waren wir nicht konkret tätig .......
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