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Verfasst am: 06.10.05, 20:42 Titel: Savoir Vivre: Kann ein Werktitel den Firmennamen verletzen?
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Verlag "Tunichtgut" bringt ein Druckerzeugnis mit dem Titel "Savoir Vivre" auf den Markt. Dem Verlag "Savoir Vivre" behagt dies gar nicht und fordert SchE, Unterlassung, Herausgabe der Kundenadressen ... weil er der Meinung ist, dass sein Unternehmenskennzeichen massiv verletzt wurde. Verlag "Tunichtgut" findet dies etwas überzogen, verspricht aber nach Abverkauf des Druckerzeugnisses den Titel zu ändern. Dies wiederum reicht dem Verlag "Savoir Vivre" nicht und verklagt "Tunichtgut". Des weiteren versucht der Verlag "Savoir Vivre" eine Markeneintragung beim DPMA zu erreichen. Die Markeneintragung wird vom DPMA aus verschiedenen Gründen abgelehnt, u.a. weil der Begriff für die angesprochenen Verkehrskreise ohne weiteres verständlich und sonach freihaltebedürftig ist.
Meine Frage: Wurde hier trotz Ablehnung der Marke das Unternehmenskennzeichen verletzt?
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