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Haftung bei Fugenrissen?

 
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jhxxl
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Anmeldungsdatum: 07.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 11:49    Titel: Haftung bei Fugenrissen? Antworten mit Zitat

Jemand wohnt seit ca. 15 Monaten in einer Wohnung. Nun war heute morgen ein Handwerker da, da die Wohnung darunter einen Wasserfleck an der Decke hat. Dieser wurde schon vor einigen Monaten bemerkt, die Hausverwaltung hat sich seitdem aber nicht darum gekümmert. Laut seiner Aussage ist dieser Schaden durch Risse in den Badfugen verursacht. Zur Schadensbehebung wird wohl eine größere Reparatur fällig.
Die Risse in den Fugen wurden damals von den Vormietern schon beim Makler moniert, es wurde bei der Wohnungsübergabe auch darauf hingewiesen,aber leider versäumt, es im Protokoll festhalten zu lassen. Die Risse waren von den Vormietern provisorisch mit Spachtelmasse verschmiert worden.
Nun stellt sich natürlich die Haftungsfrage: Muss der Mieter die Reparatur bezahlen?
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Mieter beweisen kann - ggf. durch schriftliche Aussage des Vormieters - dass die Hausverwaltung von dem Problem wusste und nichts unternommen hat, ist die Hausverwaltung bzw. der Vermieter m.E. für die Folgeschäden und deren Beseitigung verantwortlich. Optimal wäre natürlich, wenn der Vormieter die Hausverwaltung schriftlich in Kenntnis gesetzt hatte und dem Mieter eine Kopie dieses Schreibens zur Verfügung stellen könnte.

Da die Risse im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, könnte der Vermieter versuchen, den derzeitigen Mieter dafür haftbarzu machen.

Gruß, Jade
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