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irrtümliche Überweisung: kann ich zurückfordern?

 
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tremul
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 11:55    Titel: irrtümliche Überweisung: kann ich zurückfordern? Antworten mit Zitat

hallo!
ich bin gerade umgezogen und habe irrtümlich der vermieterin meiner alten wohnung noch die miete für oktober überwiesen, obwohl der vertrag ausgelaufen ist und ich ausgezogen bin. das Verhältnis zwischen mir und eer Vermieterin ist nicht besonders mgut, deshalb meine Frage: Habe ich eine rechtrliche Handhabe, um das überwiesene Geld von ihr zurückzufordern? oder bin ich auf ihre Kullanz angewiesen?
Ich bin dankbar für jede Hilfe, es geht immerhin um 600 Euro.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich muß die ehemalige Vermieterin die irrtümliche Überzahlung erstatten, da sie sich sonst ungerechtfertigt bereichern würde.
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