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Verfasst am: 07.10.05, 11:55 Titel: irrtümliche Überweisung: kann ich zurückfordern?
hallo!
ich bin gerade umgezogen und habe irrtümlich der vermieterin meiner alten wohnung noch die miete für oktober überwiesen, obwohl der vertrag ausgelaufen ist und ich ausgezogen bin. das Verhältnis zwischen mir und eer Vermieterin ist nicht besonders mgut, deshalb meine Frage: Habe ich eine rechtrliche Handhabe, um das überwiesene Geld von ihr zurückzufordern? oder bin ich auf ihre Kullanz angewiesen?
Ich bin dankbar für jede Hilfe, es geht immerhin um 600 Euro.
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