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Erstatzloses Streichen eines Flugs

 
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jimbukle
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:18    Titel: Erstatzloses Streichen eines Flugs Antworten mit Zitat

Hallo!

Zu zweit wollte ich von Montag, 03.10.2005 bis Freitag, 07.10.2005 meinen Urlaub in Stockholm verbringen und habe hierfür zwei Tickets bei (Wortsperre: Firma) am 22.08.2005 gebucht. Vor Antritt der Reise haben wir unabhänging vom der Fluggesellschaft (Wortsperre: Firma) ein Hotel in Stockholm für vier Übernachtungen während dieses Zeitraums gebucht.

Am Montag, 03.10.2005 um 09:25 Uhr in Frankfurt-Hahn war planmäßiger Abflug nach Stockholm-Skavsta. Zum Flughafen Frankfurt-Hahn mussten wir mit dem PKW eine Strecke von ziemlich genau 200 km zurücklegen. Um kurz vor 08:00 Uhr dieses Tages befanden wir uns am Schalter von (Wortsperre: Firma) und haben eingecheckt. Zur Abflugzeit um ca. 09:15 ertönte eine Durchsage, dass unser Flug aufgrund schlechten Wetters gestrichen werden muss und wir unser Gepäck umgehend wieder abholen sollen. Am (Wortsperre: Firma) Schalter könnte man den Flug umbuchen oder stornieren und bezahltes Geld zurückverlangen.

Wir haben also (ziemlich gefrustet) unser Gepäck wieder abgeholt und sind zum (Wortsperre: Firma) Schalter, wo wir über eine Stunde anstehen durften.

Wir haben uns nach einer Ersatzmaschine bzw. einem Alternativflug erkundigt.
- Verwundert über diese Frage wurde uns mitgeteilt, dass es keine Ersatzmaschine gibt. Ein Alternativflug konnte uns am nächsten Tag von einem anderen Flughafen (Düsseldorf) bzw. zwei Tage später vom selbigen Flughaben (Frankfurt-Hahn) angeboten werden.
Diese wollten wir nicht annehmen - aufgrund des Aufwands wieder heimzufahren (bei Karlsruhe) und eine weitere Strecke am nächsten Tag wieder zurücklegen zu müssen bzw. einen um die Hälfte verkürzten Urlaub in Kauf nehmen zu müssen.

Wir haben also den Flug stornieren lassen und feststellen müssen, dass wir nicht einmal den kompletten Flugpreis zurückerstattet bekommen (ca. 10 EUR weniger- woran das liegt, wurde uns nicht mitgeteilt).

Wir haben uns nach einer Entschädigung erkundigt.
- Die Antwort darauf war, dass (Wortsperre: Firma) für schlechtes Wetter nichts dafür oder dagegen tun kann. (Naja, wer kann auch schon das Wetter beeinflussen Geschockt )

Meine Fragen hierzu:
- Muss (Wortsperre: Firma) hier nicht den kompletten Ticketpreis incl. Steuer und Buchungsgebühren zurückerstatten?
- Muss (Wortsperre: Firma) bei schlechtem Wetter nicht ein Alternativflug anbieten bzw. den Flugstart verschieben - vielleicht zwei Stunden später? Übrigens sind von (Wortsperre: Firma) von diesem Flughafen an diesem Tag noch andere Maschinen etwas später planmäßig gestartet. Mir kam es eher als "faule Ausrede" vor. Übrigens war zumindest am Boden nachdem wir den Flughafen um ca. 12:00 Uhr verlassen haben, nichts von schlechtem Wetter zu erkennen. Kein Regen, kein Sturm, kein Wind, kein Nebel. Höchstens als wir am Flughafen angekommen sind war es etwas nebelig.
- Was ist mit Entschädigungen für Hin- und Rückfahrt zum Flughafen (zweimal 200 km) und Stornierungskosten für das Hotel in Stockholm sowie eventuell weiterer Entschädigung für Nichterbringung dieser Dienstleistung bzw. keines Angebots für eine Alternative?

Auf eine Antwort bzw. rechtliche Hinweise von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Für Ihre Mühe vielen Dank!

Viele Grüße
Thomas
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:48    Titel: Re: Erstatzloses Streichen eines Flugs Antworten mit Zitat

jimbukle hat folgendes geschrieben::
Wir haben uns nach einer Ersatzmaschine bzw. einem Alternativflug erkundigt. - Verwundert über diese Frage wurde uns mitgeteilt, dass es keine Ersatzmaschine gibt. Ein Alternativflug konnte uns am nächsten Tag von einem anderen Flughafen (Düsseldorf) bzw. zwei Tage später vom selbigen Flughaben (Frankfurt-Hahn) angeboten werden.
Diese wollten wir nicht annehmen - aufgrund des Aufwands wieder heimzufahren (bei Karlsruhe) und eine weitere Strecke am nächsten Tag wieder zurücklegen zu müssen bzw. einen um die Hälfte verkürzten Urlaub in Kauf nehmen zu müssen.


Es dürfte mittlerweile Allgemeinwissen geworden sein, dass derartige Billigflieger in der Regel nur einmal am Tag von den Flughäfen fliegen (mit wenigen Ausnahmen). Selbst wenn am selben Tag ein weiterer Flug ginge - was, wenn dieser bereits ausgebucht wäre?

Da (Wortsperre: Firmenname) auch mit keiner anderen Fluglinie koopiert, gibt es meist nur zwei Alternativen:

a) warten auf den nächsten Flieger am nächsten Tag
b) eine Alternative ab demselben Flughafen, jedoch selbständig zu buchen und extra zu bezahlen, also unabhängig von (Wortsperre: Firmenname).

jimbukle hat folgendes geschrieben::
Wir haben also den Flug stornieren lassen und feststellen müssen, dass wir nicht einmal den kompletten Flugpreis zurückerstattet bekommen (ca. 10 EUR weniger- woran das liegt, wurde uns nicht mitgeteilt).


hier Auszug aus den Bedingungen von (Wortsperre: Firmenname):

Zitat:
Flugstornierungen und Flugplanänderungen

Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller gezahlten Beträge berechtigt, wenn Ihnen der alternativ angebotene Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge zeitlich nicht passt/passen, und Sie den Flug nicht antreten.

(Wortsperre: Firmenname) stellt keine Essensgutscheine oder Hotelunterkünfte bereit, wenn Ihr Flug aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von (Wortsperre: Firmenname) liegen, verspätet ist oder annulliert wurde. Es ist deswegen empfehlenswert, eine entsprechende private Reiseversicherung abzuschließen, die Ihre Kosten in diesem Fall abdeckt.
Bei sehr frühzeitiger Buchung sollten Passagiere ihren Hin- und Rückflug zwischen 24 und 72 Stunden vor dem Abflug nochmals bestätigen.



jimbukle hat folgendes geschrieben::
Muss (Wortsperre: Firma) hier nicht den kompletten Ticketpreis incl. Steuer und Buchungsgebühren zurückerstatten?


ja

jimbukle hat folgendes geschrieben::
Muss (Wortsperre: Firma) bei schlechtem Wetter nicht ein Alternativflug anbieten bzw. den Flugstart verschieben - vielleicht zwei Stunden später?


nein - Alternativen muss ein Anbieter nur dann anbieten, wenn er welche im eigenen Angebot hat. Hat er keine, braucht er keine anderen anbieten.


jimbukle hat folgendes geschrieben::
Übrigens sind von (Wortsperre: Firma) von diesem Flughafen an diesem Tag noch andere Maschinen etwas später planmäßig gestartet. Mir kam es eher als "faule Ausrede" vor. Übrigens war zumindest am Boden nachdem wir den Flughafen um ca. 12:00 Uhr verlassen haben, nichts von schlechtem Wetter zu erkennen. Kein Regen, kein Sturm, kein Wind, kein Nebel. Höchstens als wir am Flughafen angekommen sind war es etwas nebelig.


Das sind genau die Probleme, die keine Verordnung regeln kann: wie kann ein Fluggast so etwas überprüfen? Gar nicht, meine ich, weil die letzte Entscheidung, ob gestartet wird oder nicht der Kapitän hat. Und der wird bei solchen Aussagen sicherlich nichts anderes sagen.


jimbukle hat folgendes geschrieben::
Was ist mit Entschädigungen für Hin- und Rückfahrt zum Flughafen (zweimal 200 km) und Stornierungskosten für das Hotel in Stockholm sowie eventuell weiterer Entschädigung für Nichterbringung dieser Dienstleistung bzw. keines Angebots für eine Alternative?


Schadenersatz muss eine Fluglinie nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zahlen. Sie ist aber nicht verpflichtet, An- und Abreisekosten zu ersetzen, die nicht im Transportvertrag vereinbart waren.

Auch allfällig gebuchte Reiseleistungen im Zielland sind ja nicht Vertragsbestandteil.

Wetter- und Sicherheitsrisken sind auch in der EU-Verordnung ausdrücklich ausgenommen. Und so kehren wir wieder zum Punkt: wie kann ein Fluggast das Gegenteil beweisen? Wahrscheinlich gar nicht.

Fazit: Billig Flieger sind billig, ob es aber billiger ist, mit Billig Flieger zu fliegen, ist eine andere Frage.

Gruß
Peter
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