Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mein Mann hat für seine Mutter ( lebt in einem Pflegeheim in Thüringen ) die Vorsorgungsvollmacht. Wir leben in NRW und haben nun einen Anwalt mit der Scheidung seiner Eltern beauftragt ( alles einfach ohne Unterhaltsansprüche, ect. ). Alles soweit ok, der Anwalt hier in Düsseldorf hat PKH beantragt und auch genehmigt bekommen, allerdings nur zu den Konditionen eines ortsansässigen Anwaltes. Die Differenz müssen wir dann zahlen.Zumal der Anwalt auch meinte, er fährt wg. der Kosten nicht nach Thürinegn zum Gericht, sondern unterbeauftragt einen Anwalt von dort. Ich hoffe, man blickt durch
Nun meine Frage: mit welcher Kostenhöhe müssen wir ca. rechnen ? Gibt es da irgendwelche festen Sätze für so einen Fall ?
Vielleicht weiß ja einer von Euch, wie sowas geregelt wird.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.