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Ärger mit dem Reiseveranstalter

 
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mal einfach ausgedrückt:

Ein Reiseveranstalter muss nur dann einen kostenfreien Rücktritt bei Terroranschlägen gewähren, wenn eine Reisewarnung vom Ministerium vorliegt. In diesem Fall müsste es allerdings entweder für die gesamte Region oder Insel ausgesprochen werden.

Ansonsten ist es Kulanz des Veranstalters.

Daher war das Umbuchungsangebot als solche, Kulanz zu bewerten, da meist in den AGB eine Umbuchung innerhalb der letzten 30 Tage wie eine Stornierung = Kosten und Neubuchung behandelt wird.

Die Höhe von Stornogebühren ist immer vom Tag der Stornierung abhängig - je näher man dem Abreisetermin kommt, desto teurer wird es. Das heißt, durchaus denkbar, dass genau in dieser einen Nacht wieder ein Sprung von 50 auf 60 oder 70 Prozent war. Hier wäre eine gute Reisebüroberatung allerdings gefragt gewesen.

Was ich nicht verstehe: der Veranstalter sagt, keine Stornogebühr für Hotel, verlangt sie aber doch?

Gruß
Peter
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