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ich möchte gerne folgenden Sachverhalt schildern:
Mieter A schließt mit Vermieter B im Oktober 2001 einen Mietvertrag von 01.07.2002 bis 30.06.2007 ab. Ein Grund für diese Dauer des Mietverhältnisses wurde nicht genannt und auch nicht schriftlich festgehalten.
Nun ergibt sich für Mieter A die Möglichkeit mit seinem Vater C einen Mietvertrag zum 01.01.2006 zu deutlich besseren Konditionen zu bekommen.
A meint schon mal gehört zu haben, dass laut BGH zeitlich abgeschlossene Mietverträge über eine so lange Zeit nicht rechtsverbindlich wären...
Wer kann was zu diesem BGH-Urteil sagen? Habe es leider nicht gefunden.
Bin für jede Hilfe dankbar.
Schönen Sonntag noch
(Ich habe zwar schon die Such-Funktion benutzt, habe jedoch die Problematik bisher noch nicht erwähnt gefunden. Sollte das Thema schonmal ausreichend erörtert worden sein, wäre ich dankbar, wenn hier der Link veröffentlicht wird.)
(Ich habe zwar schon die Such-Funktion benutzt, habe jedoch die Problematik bisher noch nicht erwähnt gefunden. Sollte das Thema schonmal ausreichend erörtert worden sein, wäre ich dankbar, wenn hier der Link veröffentlicht wird.)
Doch doch, das Thema kommt quasi alle paar Tag vor. Einfach nach Mindestmietzeit oder Mindestvertragslaufzeit oder Mindestlaufzeit suchen. Da müsste es eine Menge Treffer geben.
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