Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.10.05, 09:22 Titel: Ich weiß immer noch nicht weiter!!Bin ich nun weiter Mieter?
hallo Leute!
Danke für Eure bisherige Unterstützung!!!
Nun muich aber nochmals nachfragen!Ich weiß absolut nicht was ich jetzt weiter machen soll.
Ich habe zum 30.11.05 meine Wohnung ordnunsgemäß gekündigt und eine Bitte unterbreite das wenn sich ein Nachmieter finden würde ich früher aus der Wh kann.Ich habe mich bei der Suche eines Nachmieters mit Aushängen auch beteiligt.
Vorige Woche Mittwoch wurde mir dann schriftlich mitgeteilt das es ein Nachmieter für meine Wh gibt und dieser zum 1.11 den Mietvertrag unterzeichnet hat.Es wurde mir desweiteren auch mitgeteielt das ich die Wh zum 12.10 räumen müßte der Überergabetermin wäre der 12.10.05 abends oder der 13.10 früh.Daher bin ich in meiner neuen Wh eingezogen und habe hier in der alten Wh alles zur übergabe fällige getann(tapete entfernt Telef. umgemeldet ect.) auch auf den Einwohnermeldeamt umgemeldet .Gestren(07.10.2005) wurde mir scvhriftlich mitgeteilt das der Nachmieter zurückgetreten ist und ich weiter bis zum 30.11.05 in der Wh bleiben bzw.Miete zahlen muß. Nach einen Telefonat mit mein Vermieter wurde dies mir bestätigt das dies nun so ist wie es ist ich muß weiter zahlen oder einen Nachmieter finden!
Ich weiß echt nicht weiter ob dies hier so rechtens ist worauf könnte ich mich berufen?
Danke im vorraus für Eure Unterstützung !!!
Dp75
Rechtsverbindliche Antworten gibts nur beim Anwalt, hier darf es nur unverbindliche Meinungen geben.
Zu dem Thema ist eigentlich schon alles gesagt, gibt es einen Nachmieter mit unterschriebenen Mietvertrag muss ab Begin des Mietverhältnisses des Nachmieters keine Miete mehr bezahlt werden. Gibt es keinen solchen muss bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt werden.
vermutlich versucht der Vermieter lediglich den Weg des geringsten Widerstands zu gehen: einfach die Miete für November vom bisherigen Mieter fordern, anstatt sie beim Nachmieter einzuklagen, was mit Kosten und Ärger verbunden wäre.
Wenn ich in der Situation des Mieters wäre, würde ich gegen die Forderung des Vermieters Widerspruch einlegen und abwarten, wie der Vermieter reagiert. Besteht dieser auf Zahlung der November-Miete, kann man sich von einem Rechtsanwalt rechtsverbindlichen Rat einholen. Mit der Bestätigung des Vermieters bezüglich des abgeschlossenen Nachmietervertrages hat der Mieter meiner Meinung nach gute Aussichten, die Forderung des Vermieters abwehren zu können.
...gibt es einen Nachmieter mit unterschriebenen Mietvertrag muss ab Begin des Mietverhältnisses des Nachmieters keine Miete mehr bezahlt werden.
Möglicherweise ist es nicht ganz so einfach. Es gibt Urteile, die dieser Aussage entgegen stehen. Die Gerichte haben sinngemäß damit argumentiert, dass die vorzeitige Vertragsbeendigung ausschließlich im Interesse des Mieters erfolgt und der ausbleibende Erfolg eines neuen Mietverhältnisses daher nach Treu und Glauben nicht zu Lasten des Vermieters gehen darf.
Der Ausgang eines Streits wird wie immer von den konkreten Vereinbarungen im Einzelfall abhängen.
Wenn der Vermieter mitteilt, daß die Wohnung ab 1.11. vermietet und am 12.10. zu räumen ist, könnte man dann nicht sagen, daß das Mietverhältnis zum 1.11. in beiderseitigen Einverständnis aufgehoben ist?
Der neue Mietvertrag ist ja bereits unterzeichnet worden. Der "Rücktritt" des Nachmieters ist wohl gar keiner, sondern eher wie Jade bereits anmerkte der Tatsache geschuldet, daß vom Nochmieter leichter die Miete zu bekommen ist als vom unwilligen Nachmieter, der offensichtlich überhaupt nicht einziehen will.
Zitat:
Möglicherweise ist es nicht ganz so einfach. Es gibt Urteile, die dieser Aussage entgegen stehen. Die Gerichte haben sinngemäß damit argumentiert, dass die vorzeitige Vertragsbeendigung ausschließlich im Interesse des Mieters erfolgt und der ausbleibende Erfolg eines neuen Mietverhältnisses daher nach Treu und Glauben nicht zu Lasten des Vermieters gehen darf.
D.h. der ausbleibende Erfolg ist die mangelnde Zahlungsbereitschaft des Nachmieters trotz eines unterschriebenen Mietvertrages oder das Risiko, daß überhaupt ein neues Mietverhältnis zustande kommt?
- eigentlich war eine Kündigung frühestens zum 30.11.05 möglich
- VM hat sich netterweise auf vorzeitige Vertragsbeendigung/Nachmieter eingelassen
Wär's denn - für das gezeigte Entgegenkommen des VM's - unter vernünftigen Leuten nicht einfach nur gerecht, sich den Schaden für die Zeit bis 30.11. zumindest zu teilen ohne lange herumzudiskutieren oder ggfs. einen Richter entscheiden zu lassen?
Über den Schaden/Mietausfall, der dem VM durch die Vertragsbrüchigkeit des Nachmieters ab 01.12.05 entsteht, redet ja hier keiner ....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.