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DDR Altkredit - Banken haben abgezockt

 
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ocar124
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 09:23    Titel: DDR Altkredit - Banken haben abgezockt Antworten mit Zitat

Viele Häuslebauer die zu DDR-Zeiten ein haus gebaut haben zahlen den Kredit immer noch ab. Zu DDR-Zeiten war er Zimnslos bzw man zahlte 1% Zinsen über die gesamte Laufzeit.Diese Krediete wurden von den Banken übernommen und fortan mit dem marktüblichen Zinssatz verzinst. Allerdings haben die Banken Verträge mit variablen Zinsen angeboten und die wurden von den Häuslebauern auch akzeptiert. Die Banken haben sich nicht daran gehalten und über die gesamte laufzeit so ca. 9% Zinsen kassiert, haben sich also unrechtmäßig bereichert und ihre Kunden betrogen was sie auch unumwunden zugeben. Rückforderungen lehnen sie ab und berufen sich auf die Verjährung gemäß neuem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nach dem Motto, wenn du zu blöd bist und das nicht merkst -selbst schuld. Für abgelaufene Verträge vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgestzes kann man das ja noch verstehen aber gilt das auch für laufende Verträge???
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir betreiben hier ja keine Rechtsberatung und formulieren die postings daher allgemein. Ich denke aber, dieses posting ist definitiv zu allgemein. Was "die Banken" mit "den Verträgen" machen; da fehlt die konkrete Aussage.

Ich rate einmal: Die Bank A hat Anfang der 90er einen Darlehensvertrag mit variablen Zinsen abgeschlossen, die Zinsen aber nicht angepasst. Aufgrund der Vereinbarung der variablen Zinsen, konkretisiert durch die einschlägigen Urteile des BGH hätte der Kunde eigentlich einen Anspruch, dass die Zinsen bei entsprechenden Zinsänderungen angepasst werden. Dies hat Bank A nicht getan.

Für die Verjährung kommt es nun nicht auf das Abschluss- oder Endedatum des Vertrags an, sondern auf die konkrete Zinsbuchung.

D.h. Erstattungsansprüche aus falschen Zinsberechnungen bis 2001 sind am 31.12.2004 verjährt. Wenn die Bank A sich auch heute noch zu Unrecht weigern würde, Zinsanpassungen vorzunehmen würden die Anspüche daraus erst in 3 Jahren, vom heutigen Entstehungsdatum aus gerechnet verjähren.

Aber vieleicht habe ich den Sachverhalt auch falsch interpretiert.
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 13:38    Titel: Was ist denn bei Vorsatz Antworten mit Zitat

Hallo, war selbst mal in der Branche und gebe Dir grundsätzlich Recht, die Zinsen wurden fast generell nicht angepaßt.
Für die banken war das ein einträgliches Geschäft. Der variable Zinssatz blieb von 1990 bis heute bei 9%, während der Marktzins auf rund 3,5% sank.
Es gibt bei den verbraucherzentralen Erstattungsvordrucke.
Nun aber noch ein Diskussionspunkt : Wie ist das ganze denn bei Vorsatz, also quasi Betrug ?
Aus meiner Zeit war es so,daß ich Kunden mit diesen hohen Zinsen gar nicht auf eine Zinssenkung ansprechen durfte, es hätte massig Ärger mit den Vorständen gegeben, denn die Banken verdienten gut an den meist älteren unkritischen Kunden vom Lande.
Hier setzt mein gedanke des vorsätzlichen betruges an :
Die Anpassungsregeln bein [/b]variablen Zinssätzen lernt jeder Banker im ersten Lehrjahr. Es ist also kein Streitfall, der mal eben so vor Gerichten aufkommt, es handelt sich um grundwissen.
Jeder Banker weiß also, daß es Unrecht ist, was die Bank da macht, ausschließlich zur eigenen Bereicherung.
Wie sieht es denn jetzt rechtlich mit Schadenersatz aus ?
Das wäre doch mal ein Thema für die Medien. Nach den mir vorliegenden Statistiken über die Höhe dieser Altkredite in der DDR seit 1990 hat allein die Bankengruppe mit dem abgeknickten V im Logo in den neuen Bundesländern seit 1990 einen dreistelligen Millionenbetrag wissentlich zu viel von ihren treuen Kunden eingenommen. Bei den Sparkasse dürfte es noch etwas mehr sein.[/b]
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