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Kündigung durch Rechtschutzversicherung

 
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berndf
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Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 1
Wohnort: Hochheim am Main

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 11:18    Titel: Kündigung durch Rechtschutzversicherung Antworten mit Zitat

Hi,
Herr YXZ erhält von der Rechtschutzversicherung Deutsche Allgemeine ein Einscheiben, daß laut §13 Abs. 2 ARB die Versicherung in 1 Monat erlischt.
Da innerhalb 12 Monaten ein Rechtschutzschaden gemeldet worden ist.

Leider hat Herr XYZ noch ein Arbeitsgerichtverfahren am laufen, daß erst am 29 November entschieden wird.

Was kann Herr XYZ gegen die Kündigung machen ?

Bernd Fritz
_________________
bf
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 11:45    Titel: Re: Kündigung durch Rechtschutzversicherung Antworten mit Zitat

berndf hat folgendes geschrieben::
Herr YXZ erhält von der Rechtschutzversicherung Deutsche Allgemeine ein Einscheiben, daß laut §13 Abs. 2 ARB die Versicherung in 1 Monat erlischt. Da innerhalb 12 Monaten ein Rechtschutzschaden gemeldet worden ist.

Leider "sanieren" in letzter Zeit sehr viele Rechtsschutzversicherer Ihren Bestand und sortieren alle Versicherungsnehmer aus, die zu viele oder zu teure Rechtsschutzfälle verursacht haben.

berndf hat folgendes geschrieben::
Leider hat Herr XYZ noch ein Arbeitsgerichtverfahren am laufen, daß erst am 29 November entschieden wird.

Unabhängig von der Kündigung ist die Versicherung für den bereits laufenden Fall sowie für alle Fälle, die bis zum Ablauf der Versicherung noch gemeldet werden, voll zahlungspflichtig, egal wie lange der Rechtsstreit noch andauert. Weiterhin gibt es eine sog. Nachhaftung der Versicherung (je nach Bedingungen 2 oder 3 Jahre). In der Zeit der Nachhaftung können ebenfalls noch alle Rechtsschutzfälle gemeldet werden, deren Streitursache in den Zeitraum fällt, in dem Versicherungsschutz bestand.

berndf hat folgendes geschrieben::
Was kann Herr XYZ gegen die Kündigung machen ?

Da der Versicherungsvertrag von beiden Seiten gekündigt werden kann, kann sich ein Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht dagegen wehren. Der Versicherungsnehmer könnte überprüfen, ob die Kündigung der Versicherung bedingungsgemäß erfolgt ist. Je nach Bedingungen müssen mindestens 1 oder 2 Fälle innerhalb von 12 Monaten gemeldet worden sein, damit die Versicherung kündigen darf. Wenn ich es richtig verstanden habe, war es bei Ihnen ja lediglich ein Fall?

Weiterhin ist es evtl. sinnvoll mit der Versicherung darüber zu verhandeln, die Kündigung des Versicherungsvertrages in eine Eigenkündigung durch den Versicherten umzuwandeln. Das bringt Vorteile bei einem Neuabschluß einer anderen Rechtsschutzversicherung, da im Versicherungsantrag immer gefragt wird, ob eine Vorversicherung bestand und durch wen (Versicherer oder Versicherungsnehmer) der Vertrag gekündigt worden ist! Wenn Sie die Kündigung so auf sich beruhen lassen, kann es nämlich sein, daß Sie keine andere Rechtsschutzversicherung mehr bekommen.
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