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Verfasst am: 09.10.05, 00:07 Titel: Bei Familienversicherung (GKV) zu viel verdient
Hallo liebes Forum,
eine Ehegattin ist bei ihrem Mann kostenlos familienversichert (GKV) und übt seit 2003 eine unregelmäßige selbständige Tätigkeit aus.
In 2003 lag der mittlere Monatsverdienst unter der Einkommensgrenze für Familienversicherte und alles war OK.
In 2004 hat eine zusätzliche gerinfügige Beschäftigung (auf Abruf) deutlich mehr eingebracht als erwartet und die Einkommensteuererklärung der selbständigen Tätigkeit ist auch "zu gut" ausgefallen. Zusammen ergab das einen mitteleren Monatsverdienst von 600 Euro für 2004.
In 2005 wird aufgrund der Aufgabe der gerinfügigen Beschäftigung nicht mehr zu viel verdient und alles wäre wieder in Ordnung.
Hierzu hat die KK zu einem Gespräch eingeladen (mit dem Hinweis auf eine mögliche rückwirkende Kündigung der Familienversicherung). Was ist zu erwarten und wie sollte man sich vorbereiten?
Verfasst am: 09.10.05, 00:32 Titel: Re: Bei Familienversicherung (GKV) zu viel verdient
nr45 hat folgendes geschrieben::
Hierzu hat die KK zu einem Gespräch eingeladen (mit dem Hinweis auf eine mögliche rückwirkende Kündigung der Familienversicherung). Was ist zu erwarten und wie sollte man sich vorbereiten?
Es könnte sein, daß die Krankenkasse eine Erstattung der in dieser Zeit erbrachten Leistungen verlangt. Wenn es nur um eine Grippeimpfung und zwei Füllungen beim Zahnarzt geht, ist das nicht besonders dramatisch. Wenn aber in dieser Zeit eine langwierige Behandlung wege Krebs erforderlich war, könnte es teuer werden.
Es kann auch sein, daß die Krankenkasse einen rückdatierten Aufnahmeantrag zur freiwilligen Verischerung vorlegt. Da sollte man vorsichtig sein und vor der Unterschrift (wichtig:vorher!!!!) eine Austellung übe die in dieser Zeit angefallenen Ausgaben der Krankekasse verlang. Mit dieser Aufstellung sucht man dann eine Rechstberatung für Sozialrecht auf (z.B. Anwalt), der kann das ausrechnen.
Es sind tätsächlich nur eine kleinere Zahnbehandlung und eine HNO Untersuchung gelaufen.
Ganz grob geschützt: dann geht es um kaum mehr als 100 Euro. Das könnte man auch selbst zahlen, wenn eine eventuelle Beitragsmachforderung höher wäre.
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