Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anscheinsbeweis, Spicken und Strafanzeige: Möglich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anscheinsbeweis, Spicken und Strafanzeige: Möglich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
NormaJean
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 11:51    Titel: Anscheinsbeweis, Spicken und Strafanzeige: Möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen man wird bei einer Klausur beim Spicken erwischt. Jedoch nicht direkt während der Klausur, sondern bei der Korrektur. Also dass dem Dozenten auffällt, dass Sätze aus einem Fachbuch eins zu eins in den Klausuren standen. (In diesem Zusammenhang fällt oft der Begriff "Anscheinsbeweis")

Könnte der Dozent wenn nach einer Anhörung Strafanzeige erstattet? Was wäre das "Schlimmste" was den Studenten passieren könnte? Und hätte diese Anzeige erfolg?

Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 09.10.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sätze kann man auch auswendig lernen. Bei manchen Dozenten muß man das sogar. Einen Straftatbestand sehe ich bei dieser Schilderung nicht, ein "Erwischen" auch nicht.

Vielleicht fragen Sie einmal die Studierendenvertretung (Fachschaft, AStA) nach Erfahrung mit Dozenten.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger
Nach oben
NormaJean
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

rueger hat folgendes geschrieben::
Sätze kann man auch auswendig lernen. Bei manchen Dozenten muß man das sogar.

der dozent sieht das anders
es geht hier konkret um einen fall bei uns an der uni der uns alle etwas aufschrecken lässt (auch wenn es uns nicht direkt betrifft)
denn wer lent denn nicht auswendig?

rueger hat folgendes geschrieben::

Einen Straftatbestand sehe ich bei dieser Schilderung nicht, ein "Erwischen" auch nicht.

der dozent argumentiert immer so "wenn ich die klausur einem sachvertsändigen dritten vorlegen würde, würde dieser zum gleichen urteil kommen!"
rueger hat folgendes geschrieben::

Vielleicht fragen Sie einmal die Studierendenvertretung (Fachschaft, AStA) nach Erfahrung mit Dozenten.

das ist eine so gute und naheliegende idee bei der ich mich wundere das wir da slebst noch nicht drauf gekommen sind *lach*

ich persönliche finde es einfach erschreckend dass ein dozent zu solchen mitteln greift
dem dozenten ist es auch recht leute aus dem studium zu schmeissen nur damit "der gerechigkeit genüge getan ist"
und wir schreiben dieses semester eine klausur bei eben diesem dozenten und wissen nun nicht ob uns das gleiche schicksal droht nur wenn wir auswendiglernen

denken sie dass eine anzeige in irgendeiner weise erfolg hätte? könnte das studium für einige studenten dadurch beendet werden`?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.