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Verfasst am: 08.10.05, 17:32 Titel: Recht auf Begründung einer Note
Annahme Szenario:
Masterstudiengang, die Benotung erfolgt durch 8 Professoren, einer davon kann den Studenten absolut nicht ausstehen, weil er offen vor allen Professoren ausgesprochen hat, was alle still und heimlich denken.
Der Student kennt einen Teil der Noten (1.0), die Gesamtnote ist aber eine 2.0. Also wird der diskreditierte Professor mit seiner Note wohl im Keller angesetzt haben. Gibt es für den Studenten eine rechtliche Möglichkeit, die Einzelnoten einzusehen? Muss ein Professor eine Notengebung rechtfertigen?
Ich bitte zu bedenken, dass in diesem Szenario der Karren richtig im Dreck sitzt, es ist nichts mit gesundem Menschenverstand zu regelt, es bedarf Paragraphen und Prüfungsordnung.
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