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Leasing oder Kauf? Rechenbeispiel...

 
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djalex
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 13:12    Titel: Leasing oder Kauf? Rechenbeispiel... Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

folgendes Rechenbeispiel habe ich durchgeführt, um für mich festzustellen, ob sich Leasing oder Kauf lohnt. Ich habe eine feste Arbeitsstelle, an der ich ca. 40000 EUR Brutto verdiene. Seit kurzem habe ich einen Laden in Form einer GbR eröffnet. Hier tätige ich monatlich eine Entnahme in Höhe von 600 €. Wenn man diese 600 € on top versteuern würde, blieben mir ca. max 400 EUR auf die Hand über (eher 300).

Nun verkaufe ich mein Auto im Dez. und bin dabei mir einen Wagen, für eben dise ca. 600 € monatl. zu leasen, mit der Absicht, die ca. 600 € somit in Form einer Ausgabe zu tätigen, um somit keine überflüssigen Steuern zu zahlen.

Trotzdem habe ich durchkalkuliert, welche Kosten mir beim Kauf entstehen würden und welche beim Leasing.

Kaufpreis: 36.000 € (mit Nachlaß)
Zinssatz: 7%

KAUF:
- mntl. Zinsen: 210 EUR
- Wertverlust ca. 305 EUR (nach 3 Jahren von 36.000 EUR auf 25.000 EUR = 30%)
- Autovers. 75 EUR
GESAMT: 590 Brutto (ca. 540 Netto - ohne Zinsen)

Nachteil: 5 Jahre Abschriebungsfrist (ich will das Auto max 3 Jahre haben)
Vorteil: Keine Km-Begrenzung
Vorteil: Macken am Auto werden nicht kostenpflichtig "bestraft"
Vorteil: Monatl. Abschreibung von 600 € auf 5 Jahre


LEASING:
- mntl. Rate 640 € (ohne Anzahlung) - Angebot vom Händler
- Autovers.: 52 € (30 % weniger - Haustarif)
GESAMT: 692 Brutto (ca. 596 € Netto)

Nachteil: Km-Begrenzung auf 15000 km jährlich
Nachteil: Macken am Auto könnten teuer werden
Vorteil: 3 Jahres Leasing
Vorteil: Kein Kapital notwendig


Aufgrund der Differenz von 50 € Netto, tendiere ich zum Leasing, da ich zum einen gern öfters Autos wechseln würde und zum anderen kein Risiko beim Wertverlust eingehe. Vielleicht ist ja der Wagen noch weniger wert, nach drei Jahren.

Ist die Rechnung mit den Vor- und Nachteilen richtig?? Habe ich was vergessen?

Wie werden eigentlich private Fahrten abgerechnet? Pauschal oder nur durchs Fahrtenbuch. Wenn ich also den wagen zu 10 % privat nutzen würde, dürfte ich mon
matlich auch 10 % weniger abschreiben können von der Rate????

Für alle Anmerkungen und EMpfehlungen bin ich dankbar!

Gruß
Alex
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Christoph
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alex,

einige Anmerkungen, da sich ein paar kleine Fehler eingeschlichen haben.

Übrigens: Stiftung Warentest stellt auf ihrer Seite einen Vergleichsrechner vor:

http://www.stiftung-warentest.de/online/geldanlage_banken/rechner/1296420/1296420.html

Aber zu Deinen Ausführungen:

Grundsätzlich betrachtet ist es so, daß sich Leasing- und Kreditfinanzierung rein monetär nicht großartig unterscheiden. Es ist also nicht so, daß die eine Art erheblich teurer ist als die andere.

Der Vorteil beim KM-Leasing liegt halt in der Tat darin, daß der LN kein Verwertungsrisiko trägt, wobei die LG schon etwas Luft in der Kalkulation hat, um solche Risiken abzufangen.

Aber im Einzelnen:

Zu der steuerlichen Behandlung des Wagens bei der GbR kann ich nichts sagen, da ich hier nicht so die Kenntnisse habe. Grundsätzlich wird steuerlich ein geleastes Fahrzeug erst dann interessant, wenn der LN auch die Möglichkeiten hat, Leasingkosten steuerlich geltend zu machen. Als unselbständig Beschäftigter geht das z.b. nicht.

Bei einem Gewerbe ist das schon anders. Vorausgesetzt solch ein Gewerbe wird im Nachhinein nicht als Liebhaberei vom Finanzamt betrachtet.

Beim Kauf:

- Wertverlust ca. 305 EUR (nach 3 Jahren von 36.000 EUR auf 25.000 EUR = 30%)

Ob der Wertverlust stimmt, kann ich nicht sagen, da ich nicht weiß, um welche Marke es sich handelt. Im Übrigen wird der Wertverlust in % in Bezugnahme zum Nettolistenpreis gesetzt, da der Rabatt eine Variable Größe ist. Unterstellt einmal, daß Du 10 % Rabatt bekommen hast, wäre der Nettolistenpreis also 40.000 €. Die von Dir angesetzten 25.000 € wären somit 62,50 % Zeitwert nach 3 Jahren.

Das halte ich für zu hoch, selbst wenn es eine Xyz-E Klasse ist.

Zeitwert also eher niedriger ansetzen, sodaß dadurch wieder der Wertverlust pro Monat höher ist.

Nachteil: 5 Jahre Abschriebungsfrist (ich will das Auto max 3 Jahre haben)

Falsch, die Afa-Zeit lt. amtlicher Afa-Tabelle beträgt für PKW´s 6 Jahre. Wurde vor ein paar Jahren geändert.

Vorteil: Macken am Auto werden nicht kostenpflichtig "bestraft"

Direkt nicht, indirekt schon.

Du kalkulierst ja einen bestimmten Wertverlust ein, der aber wohl berücksichtigt, daß das Fahrzeug nach Ablauf der Zeit aber in Ordnung ist. Weist das Fahrzeug aber dann ein paar Macken auf, dürfte sich das u.U. im Verkaufspreis widerspiegeln. Sogesehen wird der Wertverlust dann noch höher. Also eine indirekte Bestrafung durch den gesunkenen Verkaufspreis, obwohl Du einen höheren einkalkuliert hast.

Vorteil: Monatl. Abschreibung von 600 € auf 5 Jahre

Falsch. Du rechnest 36000 : 5 Jahre : 12 Monate = 600 €

Richtig sind aber: 36000 : 6 Jahre : 12 Monate = 500 €

Beim Leasing:

Nachteil: Km-Begrenzung auf 15000 km jährlich

Ganz wichtig ist hierbei, daß diese KM-Leistung auch realistisch eingeschätzt ist, da Du sonst für die Mehr-KM nachzahlen mußt !!!

Vorteil: Kein Kapital notwendig


Korrekt, theoretisch müßtest Du noch die alternativen Anlagezinsen als Vorteil einbuchen.

Aufgrund der Differenz von 50 € Netto,

Ist sogar noch niedriger, da Du beim Kauf die Afa zu hoch angesetzt hast. Das Spiel Kauf - Leasing geht ziemlich pari aus.

da ich zum einen gern öfters Autos wechseln würde und zum anderen kein Risiko beim Wertverlust eingehe

Das ist der Hauptgrund, warum für Dich Leasing eher geeignet ist.

Wer ein Auto kauft, in dem festen Vorsatz es anschließend zu kaufen, weil er Eigentum erwerben will, der sollte beim Kauf oder Kredit bleiben. Für den ist Leasing nichts. Für denjenigen aber, der das Auto nur nutzen und nach Ende zurückgeben will, ohne sich um Verwertung zu kümmern oder diese Risiken zu tragen, ist Leasing gedacht.

Wie werden eigentlich private Fahrten abgerechnet? Pauschal oder nur durchs Fahrtenbuch. Wenn ich also den wagen zu 10 % privat nutzen würde, dürfte ich mon
matlich auch 10 % weniger abschreiben können von der Rate????


Das ist unabhängig von der Finanzierung und hat somit keinen Einfluß auf die Entscheidung.

Entweder man wählt den pauschalen Weg der Versteuerung (1 % Regelung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) oder man führt ein Fahrtenbuch. Letzteres bietet sich an , wenn man sehr wenig privat fährt. Die Pauschalregelung ist besser, wenn man sehr viel privat fährt.

Ob das Finanzamt bei Dir das Fahrtenbuch anerkennt sei dahingestellt. Wenn Du nur ein Auto hast, damit aber immer zu Deinem Hauptjob fährst, dann überschreitest Du die 10 % Privatfahrten bei weitem. Kommt natürlich auf die KM an.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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djalex
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wow,

danke für diese ausführliche Antwort!
6 Jahre Afa waren mir nicht bekannt. Umso besser. Denn 6 Jahre möchte ich schon gar nicht den Wagen fahren.

Ich möchte mir den Audi A6 Avant holen. Ich hatte vor einem halben Jahr einen Passat Variant. WerksAngehörigen-Preis 37.000 Euro. Gekauft als 6-monatigen für 26.000 € (voll mit Extras - Navi usw.) Nach 12 Monaten habe ich den Wagen nur noch für 24.000 € verkauft! Der Wagen war zu diesem Zeitpunkt keine 14 Monate alt!

Das Problem ist, das ich 6-monatige Autos von VW nicht auf meine GbR kaufen kann.
Und beim Händler kriegt man natürlich nicht mehr die gleichen Konditionen. EIn Leasingfahrzeug ist eben für mein GbR eine Ausgabe und daher werde ich ihn entsprechend nutzen. Mein ARbeitsplatz ist 4 km von zu Hause entfernt.

Gruß
Alex
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djalex
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

EIne Frage noch:

Wie würde denn die 1%-Regelung bei einem Leasingfahrzeug funktionieren?
Würde es bedeuten dass ich neben der 600 € Rate auch noch 1 % von 40.000 EUR (=400 EUR) monatlich zu abzuziehen hätte? Oder wie ist da genau gemeint.
Wenn man den Wagen keine 3000 km von insg. 15000 km nutzt, dann ist doch denke ich ein Fahrtenbuch vorteilhafter??

Gruß
Alex
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte mir den Audi A6 Avant holen. Ich hatte vor einem halben Jahr einen Passat Variant. WerksAngehörigen-Preis 37.000 Euro. Gekauft als 6-monatigen für 26.000 € (voll mit Extras - Navi usw.) Nach 12 Monaten habe ich den Wagen nur noch für 24.000 € verkauft! Der Wagen war zu diesem Zeitpunkt keine 14 Monate alt!

Da siehst Du, wie sich der Marktwert entwickelt hat. Bei Neufahrzeugen ist so eine Entwicklung normal, wenn es nicht gerade das T-Modell von Daimler oder ein Porsche ist. Diese Fahrzeuge haben eine sehr gute Marktentwicklung.

Bei Deinem Beispiel hattest Du nach nur 14 Monaten einen Wertverlust von 13.000 € (37.000 - 24000), was ca. 35 % ausmacht. Wobei der Wertverlust tatsächlich sogar noch höher ist, da die 13.000 nur im Verhältnis zu den 37.000 gerechnet wurden. Der tatsächliche Nettolistenpreis ist ja noch höher und das nach nur 14 Monaten.

Dein neues Fahrzeug soll nun 36 Monate laufen. Auch wenn es ein Avant ist, dürfte sich der Wertverlust nach dieser Zeit bei ca. 50 - 60 % bewegen.

Wie würde denn die 1%-Regelung bei einem Leasingfahrzeug funktionieren?
Würde es bedeuten dass ich neben der 600 € Rate auch noch 1 % von 40.000 EUR (=400 EUR) monatlich zu abzuziehen hätte? Oder wie ist da genau gemeint.


Abziehen wäre schön, das kommt noch obendrauf zum versteuernden Einkommen. Ist aber unabhängig von der Art der Finanzierung.

Die Pauschalversteuerung umfaßt einerseits die 1 % Regelung und dann noch die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Letzteres kann hier vernachläßigt werden, da die Entfernung sehr gering ist. Der hierauf zu versteuernde Betrag dürfte sich im niedrigen € Bereich bewegen. Die genaue Formel weiß ich im Moment nicht.

Die 1 % Regelung wird wie folgt berechnet:

Vom Nettolistenpreis (ohne Rabatt !!!) werden 1 % gerechnet. Falls das Fahrzeug also einen Nettolistenpreis von 40.000 € hat, entsprechen das 400 €. Diese 400 € werden auf das zu versteuernde Einkommen drauf gerechnet. Auf diesen erhöhten Betrag werden dann die Einkommenssteuern berechnet. Diese 1 % erhöhen also das zu versteuernde Einkommen. Jenachdem wie hoch der persönliche Grenzsteuersatz ist, muß entsprechend gezahlt werden. Beträgt nun Dein persönlicher Grenzsteuersatz 45 %, werden also zusätzlich noch 180 € Steuern fällig (45 % von 400).

Entscheidend ist aber in Deinem Fall, ob das Finanzamt diese Ausgaben anerkennt. Das wirst Du erst dann merken, wenn Du die entsprechende Einnahmen/Überschußrechnung einreichst. Entscheidend ist hierbei wie hoch die Umsätze der GbR sind, die erzielt werden. Solange Gewinne erzielt werden, die auch versteuert werden, sagt das Finanzamt nichts. Skeptisch werden die nur, wenn fortlaufend Verluste produziert werden.

Ich schätze mal, daß bei einer GbR die Gewinnermittlung nach der Einnahmen/Überschußrechnung erfolgt. Der hier erzielte Gewinn fließt dann in die Gesamtbetrachtung mit ein, sprich in die Einkommenssteuererklärung, die Du als Angestellter abgibst. Dadurch kommt dann der hohe Grenzsteuersatz zustande.

Auf diese Art der Steuergestaltung sind schon viele gekommen, denen das Finanzamt dann aber im Nachhinein einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

Beim Fahrtenbuch mußt Du dann sämtliche Belege sammeln, die mit dem Unterhalt des Fahrzeuges anfallen. Davon kannst Du dann 80 % ansetzen (12000 km von 15000 km).

Ist ein Rechenexempel, welche Variante sich lohnt.
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djalex
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Christoph,

danke mal wieder.
Ich sehe es aber nicht ganz so eng mit dem Leasing. Ich kann dir auch ganz genau erklären warum.
WIr werden ca. Jährlich 150.000 Umsatz machen. Nach Abzug aller Ausgaben dürfte für jeden von uns ca. 1000 € monatl. an Entnahmen geben.
Wenn ich davon 600 € fürs Leasing nehme, bleiben mir 400 € die ich auf mein Gehalt oben drauf versteuern muss.

Von daher habe ich schon ein Gewinn zu versteuern - auch wenn ein kleiner.

Gruß
ALex
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dann dürfte dem ja nichts entgegenstehen.
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