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Verfasst am: 11.10.05, 13:43 Titel: Wer übernimmt die Differenz?
Folgender fiktiver Fall: ein VN reicht nach einer OP bei seiner PKV die Rechnung des Chefarztes ein. Zwei Wochen später meldet sich die PKV und verlangt, dass weitere Unterlagen eingereicht werden (OP-Bericht, Wahlleistungsvereinbarung, Röntgenunterlagen). Die Unterlagen werden vom VN beschafft und an die PKV geschickt (eine Woche nach Erhalt des Schreibens der PKV). Wiederum eineinhalb Wochen später teilt die PKV mit, dass nicht der gesamte Betrag übernommen wird. Weiterhin wird von der PKV ausgeführt, dass nur der geminderte Betrag überwiesen werden und der Rest auf keinen Fall aus eigener Tasche bezahlt werden soll.
Dummerweise lag das Zahlungsziel der Rechnung des Chefarztes vor dem abschliessenden Schreiben der PKV. so dass die Rechnung zu diesem Zeitpunkt schon bezahlt war.
Frage jetzt: wie ist hier die Rechtslage? Kann die PKV in auf Grund der relativ langen Bearbeitungsdauer für die Differenz haftbar gemacht werden? Was wäre eine sinnvolle weitere Vorgehensweise?
Es kommt natürlich darauf an, warum die Versicherung weniger erstattet als der Arzt berechnet. Falls diese Kürzung berechtigt war, hat entweder der Arzt falsch abgerechnet oder der Versicherte Leistungen beansprucht, die nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind. In beiden Fällen ist das aber nicht das Problem der Versicherungsgesellschaft.
Im Zweifel sollten Privatversicherte sich immer vorher genau erkundigen, was übernommen wird, und sich vom Arzt zusichern lassen, daß seine Rechnung in diesem Rahmen bleiben wird.
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