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Verfasst am: 12.10.05, 09:39 Titel: Nachhaftung des Gesellschafters einer GbR
Mal eine grundsätzliche Frage zur Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters einer GbR nach § 736 II BGB i.V.m. § 160 I HGB:
Daß ein solcher für Verbindlichkeiten, die der Gesellschaft während seiner Mitgliedschaft entstanden sind, 5 Jahre lang nachhaftet (persönlich und unmittelbar) ist klar. Aber wie sieht das bei Dauerschuldverhältnissen wie im folgenden Beispiel aus?
GbR schließt im Februar einen Mietvertrag mit V ab. Im April scheidet Gesellschafter G aus der Gesellschaft aus. Im Juni (also nach Ausscheiden des A) bleibt die Gesellschaft die vereinbarte Monatsmiete schuldig. Kann V den A dafür noch in Anspruch nehmen?
Dagegen spricht, daß A nach seinem Ausscheiden keinerlei Einfluß mehr auf die Führung der Gesellschaft und die Entstehung/Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten hat.
Andererseits ist V ja auch schutzbedürftig. Möglicherweise hat er den Mietvertrag mit der GbR nur geschlossen, weil er darauf vertraute, die Miete notfalls von A zu bekommen. (Wenn die Gesellschaft und die übrigen Gesellschafter nicht wirklich solvent sind) Ist das mögliche Ausscheiden eines solventen Gesellschafters ein Risiko, das V einfach tragen muß, auch wenn er mit einer Gesellschaft ohne A niemals einen Vertrag eingegangen wäre?
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