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Hallo,
wir wohnen in einem freistehenden Einfamilienhaus mit Garten.
Auf der Grundstücksgrenze befindet sich seit eeh und jee eine ca. 7m hohe Birke.
Als wir einzogen, war diese schon lange da, wurde also nicht durch uns gepflanzt.
Wir bekamen jetzt eine Aufforderung der Straßenmeisterei, diesen Baum zurückzuschneiden, weil dieser zu sehr auf die Straße wächst.
Sind wir dazu verpflichtet oder muß diese doch etwas aufwendigere Aktion der Vermieter übernehmen?
Der Vermieter hat hier die Pflege des Gartens per MV dem Mieter übertragen. Bei Einfamilienhäuser ist der Garten eh immer mitvermietet. Den Mieter hier trifft auch die Verkehrssicherungspflicht. Er muss also dafür sorgen, das niemand durch herabfallende Äste, nasses Laub oder Gras auf z.b. einem Plattenweg gefährdet wird.
Hmm, im Mietvertrag steht aber nix von dem Garten drinn, klar das wir Bei Glatteis streuen müssen etc. Aber das Zurückschneiden ist ja hoher Aufwand, nicht vergleichbar mit dem schneiden der Hecke. Die Dachrinne z.b. muß doch auch eigentlich der Vermieter reinigen lassen und nicht der Mieter.
Hmm, im Mietvertrag steht aber nix von dem Garten drinn, klar das wir Bei Glatteis streuen müssen etc. Aber das Zurückschneiden ist ja hoher Aufwand, nicht vergleichbar mit dem schneiden der Hecke. Die Dachrinne z.b. muß doch auch eigentlich der Vermieter reinigen lassen und nicht der Mieter.
Bei Glatteis streuen muß auch der Vermieter, wenn er diese Pflicht nicht mietvertraglich an seinen Mieter weitergegeben hat!
Hmm, im Mietvertrag steht aber nix von dem Garten drinn, klar das wir Bei Glatteis streuen müssen etc. Aber das Zurückschneiden ist ja hoher Aufwand, nicht vergleichbar mit dem schneiden der Hecke. Die Dachrinne z.b. muß doch auch eigentlich der Vermieter reinigen lassen und nicht der Mieter.
Beim Einfamilienhaus ist der Garten immer mitvermietet.
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