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Ich weiß das Thema wurde schon mehrfach diskutiert, aber ich bin nicht so ganz fündig geworden.
Da ich meine Kündigung leider zu spät abgeschickt habe, wollte der (Wortsperre: Firmename), wegen der 3-monatigen Kündigungsfrist, die Kündigung nicht mehr annehmen. Dann wollte ich von meinem Sonderkündigungsrecht, wegen der Beitragserhöhung, gebrauch machen, da der (Wortsperre: Firmename) ja ein Verein ist, muss er dies nicht gewähren, also muss ich folglich noch ein Jahr bleiben. Aber ...
2. Wärend eines Beitragsrückstandes ruhen alle Mitgliedsrechte. Die Mitgliedsplichten, insbesondere die der Beitragszahlung, bleiben davon unberührt. Die Mitgliedschaft erlischt ohne weiteres sechs Monate nach Beitragsfälligkeit, wenn in dieser Zeit der Beitragsrückstand erfolgslos angemahnt wurde (Streichung)."
Heißt das jetzt, wenn ich 6 Monate lang alles vom (Wortsperre: Firmename) ignoriere, bin ich den Verein los? Ohne noch was Bezahlen zu müssen? Oder habe ich das was übersehen? Gibt es da einen Haken?
2. Wärend eines Beitragsrückstandes ruhen alle Mitgliedsrechte. Die Mitgliedsplichten, insbesondere die der Beitragszahlung, bleiben davon unberührt. Die Mitgliedschaft erlischt ohne weiteres sechs Monate nach Beitragsfälligkeit, wenn in dieser Zeit der Beitragsrückstand erfolgslos angemahnt wurde (Streichung)."
Heißt das jetzt, wenn ich 6 Monate lang alles vom (Wortsperre: Firmename) ignoriere, bin ich den Verein los? Ohne noch was Bezahlen zu müssen? Oder habe ich das was übersehen? Gibt es da einen Haken?
Lesen Sie doch den von Ihnen zitierten Passus aus den Mitgliedsbedingungen noch einmal genau, damit ist Ihre Frage nämlich schon beantwortet:
"Die Mitgliedsplichten, insbesondere die der Beitragszahlung, bleiben davon unberührt."
Das ist wie in jedem anderen Verein auch: Egal, auf welche Weise man versucht, aus einem Verein herauszukommen, bis zur wirksamen Beendigung der Mitgliedschaft bleiben Rechte und Pflichten bestehen. Dazu gehört auch die Beitragspflicht. Weshalb also alles ignorieren und sich später ein gerichtliches Verfahren einhandeln, das noch erheblich mehr kosten wird, als der Beitrag... _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Hallo Nebelhörchen und 13,
ich sehe dass anders.
Der Fragesteller meint doch, dass die Mitgliedschaft nach der zitierten Satzungsregelung früher (abweichend von der Kündigkungsfrist usw.) wenden könnte. (Statt zum Jahresende zum 30.6. oder so ähnlich.)
Das der fälligen Beitrag damit nicht erlassen sind, ist mir auch klar.
Spezi
Fazit: Ein Vereinsbeitritt ist kein Austauschvertrag. Man "kauft" keine billige Versicherung und ein bisschen Service, sondern man wird MITGLIED.
Dann gelten auch andere Regeln als bei einem Dienstleistungsvertrag. Wenn man sich darüber nicht vorher informiert, was Sache ist: Fehler! _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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