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Ist das Arbeitsverweigerung des Anwalts ???

 
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KeepSmile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 12:35    Titel: Ist das Arbeitsverweigerung des Anwalts ??? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Herr H hat Streit mit Vermieter V. Beide Parteien sind anwaltlich vertreten und können sich nicht einigen, deshalb wird es zu einem Prozeß kommen. Die Rechtschutzversicherung des Herrn H übernimmt die Kosten des Prozesses nicht. Herr H hat noch die Möglichkeit über die Prozeßkostenhilfe zu beantragen.
Um Prozeßkostenhilfe zu erhalten, muss der Proßzess Aussicht auf Erfolg haben, d.h. der konkrte Streit muss dargestellt werden.

Herr H hat nun Post von seinem Anwalt A bekommen, der wie folgt aussieht:

Der Unterzeichner ist derzeit aus zeitlichen Gründen gehindert diese Angelegenheit im Wege der Proesskostenhilfe zu führen.

Ist das als Arbeitverweigerung des Anwalts A zuverstehen, was kann Herr H jetzt machen Traurig ? Schliesslich hat Herr H schon Vorschuss geleistet.

Muss Anwalt A Prozeßkostenhilfe für Herr H beantragen? Oder muss Herr H das erledigen und den Streit selber konkret darstellen, verfassen und ans Gericht schicken Verlegen ?

Vielen Dank
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kralle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube im forum für anwaltsrecht bist du besser beraten als hier, da es sich um eine anwaltssache und nicht direkt um eine mietsache handelt.
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Karl Quader
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 20:06    Titel: Re: Ist das Arbeitsverweigerung des Anwalts ??? Antworten mit Zitat

KeepSmile hat folgendes geschrieben::
Der Unterzeichner ist derzeit aus zeitlichen Gründen gehindert diese Angelegenheit im Wege der Proesskostenhilfe zu führen.


Auf gut Deutsch steht da für mich:
Der Unterzeichner ist sich derzeit zu fein, Mandaten zu vertreten, die hinterher die Rechnung vielleicht nicht bezahlen können.
Würde mir das passieren, würde ich ja mal bei der Anwaltskammer anrufen, und mal fragen, ob das rechtens ist, dass ein Anwalt nach Einzug eines Vorschusses danach den Mandanten faktisch im Regen stehen lässt?!
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KeepSmile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Herr H hat schon ein Vollmacht unterschrieben und Vorschuss bezahlt,mit anderen Worten vertritt Anwalt A Herr H ja schon.

Deshalb die Frage,ob das eine Arbeitsverweigerung ist oder sogar schon eine Mandatsniederlegung juristischer Form??? Der Mandant H kann ja nicht warten bis Anwalt A irgendwann wieder Zeit für seine Angelegenmheit hat.

Am liebsten würde Herr H Anwalt A zum Mond schiessen, aber er ist ja an dem Vertrag gebunden. Und kann keine weiteren Anwälte leisten.

Vielne Dank
KeepSmile
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