Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Betriebskostenabrechnung 2003 nicht erhalten, jetzt Mahnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Betriebskostenabrechnung 2003 nicht erhalten, jetzt Mahnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
macuser77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 14:00    Titel: Betriebskostenabrechnung 2003 nicht erhalten, jetzt Mahnung Antworten mit Zitat

Hallo
wir haben die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2003 von der alten Wohnung nicht erhalten. Jetzt 10.2005 haben wir eine Mahnung erhalten das wir noch über 600€ offen haben von der Betriebskostenabrechnung 2003. Wir mussten außerdem noch nie was nachzahlen und haben immer wieder was zurück bekommen, schon komisch!
Darauf hin habe ich geschrieben, das wir keine Betriebstkosten erhalten haben und wir den Betrag nicht bezahlen, da die Abrechnung nicht fristgerecht eingetroffen ist. Daraufhin haben wir einen Brief erhalten, das die Abrechnung pünktlich raus gegangen ist und wir die bekommen haben müssen, was das Postausgangsbuch belegt. Abgeschickt wurde die als normale Briefsendung (angeblich)! Wie sollen wir da jetzt reagieren, gleich zum Anwalt oder einen Brief schreiben? Soweit ich gehört habe, muss es entweder durch einen Boten oder ein Einschreiben versendet werden oder sehe ich das Falsch? Den das Postausgangsbuch kann ich ja rein schreiben das ich es vershcickt habe muss es aber nicht gemacht haben!

Vielen Dank für eure Hilfe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das eine Nebenkostenabrechnung nur als Einwurfeinschreiben oder per Boten gesendet werden muss stimmt nicht. Es muss nur nachgewiesen werden seitens des VM das die Nebenkostenabrechnung beim Mieter eingetroffen ist, wie er das macht ist sein Problem. Dazu bietet sich per Boten oder mit Zeugen der Einwurf in den Briefkasten an. Oder auch ein Einwurfeinschreiben, bei dem der Inhalt bekannt ist durch Zeugen.
Die Frage ob die Mahnung berechtigt ist entscheidet sich also an der Frage ob der VM den Zugang nachweisen kann. Kann er dies nicht ist die Nebenkostenabrechnung nicht zugegangen also auch keine Mahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
macuser77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich ja geschrieben habe, hat er es als Briefsendung verschickt und ein Postausgangsbuch, zählt das als Beweis?

Es kann doch auch nicht sein, das er sich mal 9 Monate danach dann mal meldet oder?

Danke

P.S. eigentlich ist es ja kein Beweis, das ich sie bekommen habe sondern nur ein Beweis das er sie abgeschickt hat. Oder sehe ich das falsch?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der Beweis ausreicht entscheidet im Zweifel der Richter. Sofern die Hausverwaltung oder der Mieter es soweit kommen lassen.
Eine verbindliche Einschätzung kann ein Anwalt vornehmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
macuser77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Was würdest du mir jetzt raten, zum Anwalt gehen kostet natürlich gleich Geld. Soll ich einen Brief schreiben das ich die Abrechnung nicht bekommen habe und den offenen Betrag nicht zahlen werde, also so wie ich es schon mal geschrieben habe oder lieber anders?

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kralle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

ich könnte dir als erstes den weg zum mieterbund empfehlen. dort arbeiten anwälte und ich glaube ein jahr mitgliedschaft kostet so ca. 80 euro.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

macuser77 hat folgendes geschrieben::
Wie ich ja geschrieben habe, hat er es als Briefsendung verschickt und ein Postausgangsbuch, zählt das als Beweis?



Vermutlich nicht.
Wenn allerdings alle anderen Mieter die Abrechnung fristgerecht und zum im Postausgangsbuch eingetragenen Termin erhalten haben, sieht es schlecht aus, denke ich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde dir den Anwalt empfehlen. Mieterbund halte ich aufgrund von Erfahrungen die ich mit dennen gemacht habe für nicht so toll.
Man kann natürlich der Hausverwaltung auch selber einen Brief schreiben mit dem Hinweis das dies nicht den Zugang des Briefes beweist und ohne diesen Beweis nicht zahlen wird. Allerdings macht ein solcher Brief von einen Anwalt schon etwas mehr Eindruck. Ein solcher Brief vom Mieterbund hätte vermutlich nur Lacheffekt, weil O-Ton einer grossen Hausverwaltung: Wir bekommen täglich soviele Briefe vom Mieterbund, die fliegen alle in den Papierkorb.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.