Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.10.05, 09:03 Titel: zur Kfz-Versicherung
Folgender Sachverhalt:
A hat keinen Führerschein, braucht aber einen Wagen für seinen Kleinbetrieb (für Einkäufe etc.)
Der Wagen würde von einem Mitarbeiter gefahren werden.
Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)? Wäre es möglich, den Wagen auf A zuzulassen, die Versicherung aber auf seinen Sohn laufen zu lassen (der allerdings nicht im gleichen Haushalt wohnt)?
Verfasst am: 05.10.05, 09:28 Titel: Re: zur Kfz-Versicherung
Eric_Rai hat folgendes geschrieben::
A hat keinen Führerschein, braucht aber einen Wagen für seinen Kleinbetrieb (für Einkäufe etc.)
Der Wagen würde von einem Mitarbeiter gefahren werden.
Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)?
Ja.
Eric_Rai hat folgendes geschrieben::
Wäre es möglich, den Wagen auf A zuzulassen, die Versicherung aber auf seinen Sohn laufen zu lassen (der allerdings nicht im gleichen Haushalt wohnt)?
Grundsätzlich ja, wobei das aber Nachteile haben kann:
1. Solche "Konstruktionen" werden von den Versicherungsgesellschaften meist mit sehr hohen Prämien versehen (oft das doppelte der normalen Tarife).
2. A kann die Versicherungsprämien gegenüber dem Finanzamt nicht mehr als Kosten seines Gewerbes geltend machen, wenn sein Sohn die Versicherung privat bezahlt.
Verfasst am: 05.10.05, 09:36 Titel: Re: zur Kfz-Versicherung
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Eric_Rai hat folgendes geschrieben::
A hat keinen Führerschein, braucht aber einen Wagen für seinen Kleinbetrieb (für Einkäufe etc.)
Der Wagen würde von einem Mitarbeiter gefahren werden.
Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)?
Ja.
...wenn die jeweilige versicherung mitspielt. kann mir durchaus vorstellen, das manche versicherungen einen versicherungsnehmer ohne führerschein nicht akzeptieren. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 05.10.05, 09:39 Titel: Re: zur Kfz-Versicherung
talla hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Eric_Rai hat folgendes geschrieben::
A hat keinen Führerschein, braucht aber einen Wagen für seinen Kleinbetrieb (für Einkäufe etc.)
Der Wagen würde von einem Mitarbeiter gefahren werden.
Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)?
Ja.
...wenn die jeweilige versicherung mitspielt. kann mir durchaus vorstellen, das manche versicherungen einen versicherungsnehmer ohne führerschein nicht akzeptieren.
Gibt es eine Versicherung, die im Antrag nach dem Führerschein des Antragstellers fragt!? Das wäre mir aber neu ...
Normalerweise fragt die Versicherungsgesellschaft erst im Schadensfall danach, wer gefahren ist und ob dieser überhaupt fahren durfte ...
Weiterhin gibt es ja auch Firmen, die Halter und Versicherungsnehmer von Kraftfahrzeugen sind.
Juristische Personen können m. W. auch keine Fahrerlaubnis erwerben.
Verfasst am: 05.10.05, 10:48 Titel: Re: zur Kfz-Versicherung
Vielen Dank für die raschen Antworten.
Zitat:
2. A kann die Versicherungsprämien gegenüber dem Finanzamt nicht mehr als Kosten seines Gewerbes geltend machen, wenn sein Sohn die Versicherung privat bezahlt.
Die Versicherung würde weiterhin von A bezahlt werden und nicht privat vom Sohn, der wäre somit nur der Vnehmer (aber eben ohne selbst zu zahlen).
Wäre diese Konstellation also möglich? ---> Der Wagen wird auf A zugelassen, Versicherungsnehmer ist der Sohn (der nicht im gleichen Haushalt wohnt aber einen Führerschein hat) und Kfz-Steuer, Versicherung wird von A beglichen.
Gibt es eine Versicherung, die im Antrag nach dem Führerschein des Antragstellers fragt!? Das wäre mir aber neu ...
ich weiß von mindestens 2 gesellschaften, die im antrag nach dem führerscheindatum fragen (alleine schon um auch den SFR zu prüfen: man bekommt ja nur soviele schadenfreiejahre angerechnet, wie man auch den führerschein hat...). daher geh ich davon aus, dass auch andere gesellschaften im antrag danach fragen.
Zitat:
Wäre diese Konstellation also möglich? ---> Der Wagen wird auf A zugelassen, Versicherungsnehmer ist der Sohn (der nicht im gleichen Haushalt wohnt aber einen Führerschein hat) und Kfz-Steuer, Versicherung wird von A beglichen.
grundsätzlich ja...wie gesagt, wenn sie nen versicherer finden, der jemanden ohne führerschein als versicherungsnehmer und eine abweichende halterschaft akzeptiert. und wie das ganze dann beim finanzamt aussieht, sollten sie dort mal fragen...oder im entsprechend forum hier _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Gibt es eine Versicherung, die im Antrag nach dem Führerschein des Antragstellers fragt!? Das wäre mir aber neu ...
ich weiß von mindestens 2 gesellschaften, die im antrag nach dem führerscheindatum fragen (alleine schon um auch den SFR zu prüfen: man bekommt ja nur soviele schadenfreiejahre angerechnet, wie man auch den führerschein hat...). daher geh ich davon aus, dass auch andere gesellschaften im antrag danach fragen.
Die Angaben des Antragstellers zum Schadensfreiheitsrabatt überprüfen die Gesellschaften ohnehin durch eine Anfrage beim Vorversicherer. Die Angaben zum Datum des Führerscheinerwerbs machen eigentlich nur dann Sinn, wenn der Antragsteller besondere Rabatte in Anspruch nehmen will, zum Beispiel für Fahrer, die mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sind o. ä.
es wird der SFR beim vorversicherer angefragt, aber nicht das führerscheindatum... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
"Kann A Versicherungsnehmer für eine Kfz-Versicherung werden (obwohl kein Führerschein)? Wäre es möglich, den Wagen auf A zuzulassen, die Versicherung aber auf seinen Sohn laufen zu lassen (der allerdings nicht im gleichen Haushalt wohnt)?"
Wenn A der Versicherungsnehmer ist, was soll dann bedeuten: "auf den Sohn laufen lassen"?
Ja klar, kann man Eigentümer, Besitzer, Halter eines Kfz sein, auch wenn man keinen Führerschein hat. Sogar "die Polizei" (also das Bundesland) nennt vermutlich ziemlich viele Fahrzeuge ihr Eigen - und fährt sie doch nicht selbst ...
Der FAHRER muss eine gültige Fahrerlaubnis haben, nicht der Halter.
Geht es um die Prozente? Meist ist es ja umgekehrt: der Filius darf in Papas Zweitwagen kutschieren ...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.