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Stromrechnung des Vormieters

 
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Riemchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 15:54    Titel: Stromrechnung des Vormieters Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

muss die Stromrechnung des Vormieters gezahlt werden?

Der Vormieter war bis Ende April in der Wohnung wohnhaft. Der Nachmieter ist erst ab Anfang Juli in die Wohnung eingezogen. Der Vormieter erhält nun eine Rechnung von Mai bis Ende August und soll die Stromkosten zahlen. Der Vormieter gibt an, dort nicht mehr zu wohnen. Der Stromlieferant gibt an, dass der Vormieter sich an den jetzigen Nachmieter wenden solle.

Ist das so rechtens? Wer muss für diese Stromkosten aufkommen? Der Nachmieter hatte bei Einzug den Zählerstand abgelesen und in den Mietvereinbarungen auch festgehalten.

Vielen Dank schonmal.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder zahlt seinen eigenen Stromverbrauch. Für die Zeit des Leerstands fällt kein Verbrauch an, allenfalls ein paar Euro`s Zählermiete, und die hat der Vermieter zu tragen. Wenn während des Leerstandes Strom verbraucht wird, so deutet dies auf Stromdiebstahl hin, d.h. ein Nachbar hat sich an den Sicherungskasten angeklemmt und schnorrt bzw. klaut Strom.
MfG
Lucky
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Gregorovius
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Solange der Vormieter den Stromliefervertrag nicht gekündigt hat, wird er dem Versorgungsunternehmen den gelieferten Strom bezahlen müssen.
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