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Verfasst am: 10.10.05, 15:54 Titel: Stromrechnung des Vormieters
Hallo zusammen,
muss die Stromrechnung des Vormieters gezahlt werden?
Der Vormieter war bis Ende April in der Wohnung wohnhaft. Der Nachmieter ist erst ab Anfang Juli in die Wohnung eingezogen. Der Vormieter erhält nun eine Rechnung von Mai bis Ende August und soll die Stromkosten zahlen. Der Vormieter gibt an, dort nicht mehr zu wohnen. Der Stromlieferant gibt an, dass der Vormieter sich an den jetzigen Nachmieter wenden solle.
Ist das so rechtens? Wer muss für diese Stromkosten aufkommen? Der Nachmieter hatte bei Einzug den Zählerstand abgelesen und in den Mietvereinbarungen auch festgehalten.
Jeder zahlt seinen eigenen Stromverbrauch. Für die Zeit des Leerstands fällt kein Verbrauch an, allenfalls ein paar Euro`s Zählermiete, und die hat der Vermieter zu tragen. Wenn während des Leerstandes Strom verbraucht wird, so deutet dies auf Stromdiebstahl hin, d.h. ein Nachbar hat sich an den Sicherungskasten angeklemmt und schnorrt bzw. klaut Strom.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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