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Verfasst am: 25.10.04, 16:25 Titel: Drohung auf Mandatsniederlegung
Hallo,
was beabsichtigt ein Anwalt mit folgender Formulierung:
Außerdem sehen wir der fristgerechten Bezahlung unserer weiteren Vorschußrechnung (die vorhergehenden Vorschussrechnungen wurden umgehend bezahlt, die Rechnung dieser Rechnung war gerade 2 Tage alt) entgegen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ansonsten oder bei einer anderen nachhaltigen Störung des Mandatsverhältnisses das Mandat kündigen werden (es gab im Vorfeld keine durch den Mandanten veranlasste Störung des Vertrauensverhältnisses sondern das Mandatsverhältnis wurde durch mehrfache anwaltliche Pflichtverletzung gestört).
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.10.04, 16:44 Titel:
Das ist entweder eine sehr energische Kanzleibuchhaltung oder Sie haben durch ein Versehen die "böse" Variante der Rechnungsstellung erhalten.
Wo ist die berufsrechtliche Dimension dieser Frage? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das ist entweder eine sehr energische Kanzleibuchhaltung oder Sie haben durch ein Versehen die "böse" Variante der Rechnungsstellung erhalten.
Wo ist die berufsrechtliche Dimension dieser Frage?
Hallo,
beides ist nicht der Fall, da es sich um ein individuell formuliertes Email handelte und sowohl die Buchhaltung als auch der Rechtswanwalt sich erst seid der Verletzung der Anwaltspflichten so verhalten.
Die berufsrechtliche Dimension dieser Frage ist, welche Gründe gibt es aus berufsrechtlicher Sichtweise für einen Rechtsanwalt, so zu handeln?
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 25.10.04, 19:16 Titel: Re: Drohung auf Mandatsniederlegung
Sigfried hat folgendes geschrieben::
Hallo,
was beabsichtigt ein Anwalt mit folgender Formulierung:
Außerdem sehen wir der fristgerechten Bezahlung unserer weiteren Vorschußrechnung (die vorhergehenden Vorschussrechnungen wurden umgehend bezahlt, die Rechnung dieser Rechnung war gerade 2 Tage alt) entgegen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ansonsten oder bei einer anderen nachhaltigen Störung des Mandatsverhältnisses das Mandat kündigen werden (es gab im Vorfeld keine durch den Mandanten veranlasste Störung des Vertrauensverhältnisses sondern das Mandatsverhältnis wurde durch mehrfache anwaltliche Pflichtverletzung gestört).
Grüße
Sigfried
Wenn Sie sich die Frage stellen, wen dieser Fall außer Ihnen interessiert, werden Sie sofort festsellen, dass dies in einem Forum, in dem allgemein interessierende Fragen des anwaltlichen Berufsrechts diskutiert werden sollen, keinen Platz hat. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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