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Darf ein Anwalt einem Nichtanwalt gegenüber unter Androhung einer gerichtlichen Inanspruchnahme fordern, dass sämtlicher Schriftverkehr nur über das Büro des Anwaltes geführt wird'? Meines Wissens ist dies nur unter Anwälten üblich.
Hintergrund ist eine Erbangelegenheit, in der ein von 3/4 der Erbengemeinschaft eingesetzter ordentlicher Verwalter einer Immobilie dazu gezwungen werden soll, allgemeine die Verwaltung der Immobilie betreffende Aktennotizen nicht direkt an den durch einen Anwalt Vertretenen zu senden, sonder nur über die Kanzlei des Anwaltes.
Verstösst ein so handelnder Anwalt mit der Androhung einer gerichtlichen Inanspruchnahme des Verwalters bei Nichtbeachtung nicht gegen seine Berufspflicht und kann man sich über ein derartiges Verhalten des Anwaltes irgendwo beschweren ohne den Weg über ein Gericht zu wählen oder gehört es zum anwaltlichen Usus ohne Rechtsgrundlage mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme zu drohen?
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