Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 5 Tage ohne warmes Wasser und Heizung, ist das zulässig?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

5 Tage ohne warmes Wasser und Heizung, ist das zulässig?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
UlliZ
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 19:48    Titel: 5 Tage ohne warmes Wasser und Heizung, ist das zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Vermieter 10 Tage vorher schriftlich ankündigt, dass eine neue Heizungsanlage eingebaut wird und deshalb vom 17-21.10 kein warmes Wasser und keine Heizung zur Verfügung steht...was kann man da unternehmen? Ist das überhaubt zulässig, zumal dies technisch mit moderner ausgestatteten Firmen nicht solange dauern würde?

Danke für alle Antworten....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Einige meiner Mieter verzichten bis heute auf warmes Wasser da ihnen eine geringe Miete wichtiger ist. Generationen vor uns haben auch ohne Warmwasser gelebt.
Warum soll es also nicht auch heute mal für 5 Tage so gehen wenn danach zum Nutzen aller eine neue (energiesparende) Heizung ihren Dienst tut.
Bezüglich der Heizung würde ich den Vermieter mal fragen ob er Heizungen zur Verfügung stellt. Ansonsten im Baumarkt im Rahmen der Schadensminderungspflicht für 10 € /Stück
2 Heizlüfter kaufen und die Kosten sowie die Mehrkosten für Strom dem Vermieter in Rechnung stellen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um eine Modernisierungsmaßnahme nach §554 Abs. 1 BGB handelt, muss diese 3 Monate vorher angekündigt werden, wenn §554 Abs. 3 Satz 3 nicht greift.
Lesen Sie sich also vielleicht mal den §554 BGB durch. Wie das im konkreten Fall zu interpretieren ist, weiß ich selbst nicht; dazu gibt es aber Anwälte. Ansonsten ist wherrmann zuzustimmen.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.