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Ein Auszubildender A ist mit 16 Jahren, 500 km entfernt von zu Hause ausgezogen um eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.
Dieser hat den neuen Wohnsitz bei der Ausbildungsstätte als Zweitwohnsitz angegeben und soll nun, wo er volljährig ist horrende Zweitwohnungssteuer in Höhe von 8 % der Kaltmiete bezahlen.
Darf dies überhaupt von der Stadt in der wohnt überhaupt gefordert werden?!
Zudem bezieht A Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), weswegen er sich nicht sicher ist, ob er den Zweitwohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden kann.
Entfällt dann BAB, wenn er seinen Hauptsitz nicht mehr bei den Eltern hat?
Die monatliche Heimfahrt müsste Ihm doch dennoch zustehen? Oder zählt die Heimfahrt nur zu dem Hauptwohnsitz und nicht zu den Eltern?
Oder als letzte Variante, kann er das Geld für die Zweitwohnungssteuer von der Arbeitsagentur wieder einfordern bzw. beantragen?
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