Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gestohlenes Auto und Fahrerflucht, wer haftet?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gestohlenes Auto und Fahrerflucht, wer haftet?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Anardil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 19:33    Titel: Gestohlenes Auto und Fahrerflucht, wer haftet? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

vorhin hatte ich auf dem nach-Hause-Weg einen Unfall. Ampel grün, Fahrzeuge fahren los, ich auf 2. Spur, plötzlich schert ein Auto aus und rammt mir in die Beifahretür. Ich fahre rechts an, das Unfallauto flüchtet. Wie die Polizei mir berichtete, ist das Auto gestohlen. Zum Glück konnte ich mir noch das Kennzeichen merken.

Der Polizist meinte, ich könnte nur den Fahrer haftbar machen, jedoch muss dieser dazu ersteinmal gefasst werden. Verstehe ich auch soweit. Andererseits wurde das Auto mit dem Orginalschlüssel gestohlen - besteht die Chance, daß der Halter des Fahrzeuges für den Schaden haftet? Bzw. wie muss ich mich jetzt verhalten?

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde sagen, die Versicherung des Autos muß zahlen. Es werden ja alle Schäden, welche das versicherte Auto anrichtet, versichert. Wenn ich mein Auto jemanden Fremdes zu fahren gebe, sind die Unfälle, die der Fremde verursacht, durch meine Versicherung gedeckt.

Die Versicherung kann ja die Kosten später beim Dieb holen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Strafrechtlich für die Unfallflucht zur Verantwortung gezogen werden kann natürlich nur der unbekannte Fahrer des Fahrzeuges. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges muß Ihnen jedoch alle durch das Fahrzeug entstandenen Schäden ersetzen. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges können Sie über das Autokennzeichen über den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de) herausfinden und Kontakt mit dieser aufnehmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anardil
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten - ich hatte schon Angst, das ich auf dem Schaden sitzen bleibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.