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Angenommen ein Anwalt hat (berechtigte) Mietforderungen einer vermieteten Eigentumswohnung, welche ihm privat gehört. Kann/Darf er in der ersten schriftlichen Mahnung eigene Anwaltsgebühren geltend machen?
Ob er selbst tätig wird oder einen anderen Anwalt beauftragt ist egal.
Und bei kalendermäßig bestimmten Forderungen bedarf es keiner Mahnung, der Schuldner kommt mit Terminablauf in Verzug, er wiess ja sowieso genau, wann die Zahlung spätestens zu erfolgen hat. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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