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Verfasst am: 11.10.05, 19:33 Titel: Gestohlenes Auto und Fahrerflucht, wer haftet?
Hallo Forum,
vorhin hatte ich auf dem nach-Hause-Weg einen Unfall. Ampel grün, Fahrzeuge fahren los, ich auf 2. Spur, plötzlich schert ein Auto aus und rammt mir in die Beifahretür. Ich fahre rechts an, das Unfallauto flüchtet. Wie die Polizei mir berichtete, ist das Auto gestohlen. Zum Glück konnte ich mir noch das Kennzeichen merken.
Der Polizist meinte, ich könnte nur den Fahrer haftbar machen, jedoch muss dieser dazu ersteinmal gefasst werden. Verstehe ich auch soweit. Andererseits wurde das Auto mit dem Orginalschlüssel gestohlen - besteht die Chance, daß der Halter des Fahrzeuges für den Schaden haftet? Bzw. wie muss ich mich jetzt verhalten?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 11.10.05, 19:53 Titel:
Also ich würde sagen, die Versicherung des Autos muß zahlen. Es werden ja alle Schäden, welche das versicherte Auto anrichtet, versichert. Wenn ich mein Auto jemanden Fremdes zu fahren gebe, sind die Unfälle, die der Fremde verursacht, durch meine Versicherung gedeckt.
Die Versicherung kann ja die Kosten später beim Dieb holen.
Strafrechtlich für die Unfallflucht zur Verantwortung gezogen werden kann natürlich nur der unbekannte Fahrer des Fahrzeuges. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges muß Ihnen jedoch alle durch das Fahrzeug entstandenen Schäden ersetzen. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges können Sie über das Autokennzeichen über den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de) herausfinden und Kontakt mit dieser aufnehmen.
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