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Ich bräuchte dringend Rat zu folgendem Sachverhalt: Ein 17-jähriger Auszubildender bricht nach einem Gaststättenbesuch mit offensichtlich zu viel Alkoholgenuß zusammen. Ein zufällig anwesender Passant informiert den Notdienst und der 17-jährige wird mit Rettungswagen in das ca. 300 m entfernten Krankenhaus gebracht. Im Krankenwagen wird vorsorglich ein Infusionszugang gelegt. Im Krankenhaus wird dann entschieden, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Der Patient wird dann nach ca. 7 Stunden Aufenthalt nach Hause entlassen.
Die zuständige gesetzliche Krankenkasse erkennt die Abrechnung des Krankenhauses nicht an und schickt dem 17jährigen nun die Rechnung zur Begleichung.
Die Begründung zur Nichterstattung der KK lautet: "Kosten, die infolge eines Aufenthalts in einem Krankenhaus lediglich zur Ausnüchterung nach schädlichem Gebrauch von Alkohol entstehen, gehören nicht zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse."
Ist dies so korrekt? Es würde bedeuten, dass der 17jährige diese Rechnung selber zahlen müsste (er verdient ca. 35o Euro im Monat).
Welche Möglichkeiten bestehen, dass die KK doch abrechnet???
Er muss der Krankenkasse verdeutlichen, dass er Alkoholiker und somit krank ist. Dann wird nicht nur diese Rechnung bezahlt, sondern auch noch eine schöne Therapie.
Zum Glück sind die Folgen eines vorsätzlichen Vollrausches kein Fall für die Solidargemeinschaft (außer es endet in der Alkoholkrankheit und in einer Therapieeinrichtung wie oben bereits beschrieben). Wenn Sie sich morgen absichtlich aus Langeweile einen Finger abhacken, wird Ihnen die Krankenversicherung die Bezahlung der Behandlungskosten ebenfalls verweigern.
Es ist doch sogar sehr lehrreich und heilsam, daß der Bub jetzt erstmal die Kosten für den Krankentransport und das Krankenhaus abstottern muß, dann bleibt ihm nicht mehr so viel Geld für Hochprozentiges über und er lernt hoffentlich etwas für die Zukunft daraus.
Hallo,
ich würde das Post gerne mal aufgreifen und fragen was denn passieren würde wenn der junge Mann sich beim Zusammenbruch und einem eventuell damit verbundenen Sturz noch den Arm gebrochen hätte?
Hätte die KK diese Kosten übernommen? _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
Hätte er jemand anders den Arm gebrochen, dann hätte die Kasse des Geschädigten demjenigen die Kosten bezahlt und Sie vom Verursacher zurückgefordert. Genau aus diesem Grund verschicken Kassen z.B. bei Unfällen seitenlange Fragebögen: um herauszufinden, ob nicht irgend jemand anders für die Kosten aufkommen muss.
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