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Gegenstandswert bei Getrenntlebens-/Scheidungsfolgenvereinb.

 
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Krissecca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 21:15    Titel: Gegenstandswert bei Getrenntlebens-/Scheidungsfolgenvereinb. Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsmitglieder,

Wie würdet Ihr folgenden Fall beurteilen zur Berechnung der Anwaltsgebühren sowie der Notargebühren beim Abschluss einer Getrenntlebens- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

In der Vereinbarung wurde Unterhaltsverzicht, Verzicht auf Zugewinnausgleich und Verzicht auf Versorgungsausgleich vereinbart.

Die Einkommen liegen bei der Ehefrau bei ca. 3.500 € netto und beim Ehemann bei ca. 1.500 € netto.
Ein Zugewinn ist nicht entstanden, wobei es jedoch ein Grundstück gibt, das die Frau während der Ehe erworben hat im Wert von 60.000 € mit einem gemeinsamen Kredit über 40.000 €.
Die Differenz von 20.000 € war als Kapital bei der Frau schon vor der Ehe vorhanden und ist kein Zugewinn.
Versorgungsausgleichsansprüche sind auch extrem gering wg. der kurzen Ehedauer und teilweiser Selbständigkeit der Partner.

Nun hatte die beratende Anwältin nach Schilderung der Sachlage zunächst gemeint, da gäbe es dann ja keinen großartigen Gegenstandswert, das Honorar wäre deshalb gering so 150-200 €.

Die Notarin, die den Vertrag beurkundete meinte jedoch, jegliches Vermögen, also auch die 20.000 € wären zugrunde zu legen und hat diese als Gegenstandswert angesetzt. Daraus folgte eine Gebühr von ca. 180 €.

Diesen Wert hat die Antwältin nachgefragt und nun als Grundlage ihres Honorar genommen, wobei sie nur 10.000 € ansetzte, da das Grundstück derweil an entsprechendem Wert schon verloren hatte und beim Verkauf höchsten dieser Betrag erzielt werden könnten. Somit beträgt das Anwaltshonorar plötzlich ~ 850 €.

Welcher Gegenstandswert ist denn richtig? Ich hatte angenommen, nur ein möglicher Zugewinn könnte angesetzt werden? Der ist ja de fakto nicht vorhanden.

Über Eure Meinungen würde ich mich sehr freuen,

beste Grüße

Krissecca
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Krissecca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 20:06    Titel: Anwältin verleugnet jetzt ihre erste mündliche Aussage Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

hier bin ich noch mal, vielleicht kann mir ja doch jemand helfen??????

Auf Rücksprache mit der Anwältin, warum jetzt die Rechnung viel höher wäre als anfangs angekündigt, wurde die Antwort gegeben, sie hätte überhaupt nichts dergleichen gesagt von den erwähnten 150-200 €.
Das müsste alles ein Missverständnis sein.
Auch mehrmaliges Nachhaken führte nur dazu, dass die Anwältin sehr unfreundlich wurde.

Was kann man nun tun? Die Rechnung nicht zahlen? Oder kürzen und wie dann begründen?

Besten Dank,

Gruß,

Krissecca
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