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Anwaltskosten Beratung oder nicht?

 
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Juanito72
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Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 10:19    Titel: Anwaltskosten Beratung oder nicht? Antworten mit Zitat

Ab wann ist eine Rechtsberatung beim Anwalt keine Rechtsberatung mehr?
Nach dem ersten Gespräch, wenn man noch einmal telefoniert oder muss man
etwas unterschrieben haben um die Mandatschaft zu gewähren und was darf dann
in einem Arbeitsrechtstreit vom Anwalt berechnet werden, wenn der Anwalt noch keinen Schriftsatz oder überhaupt aktiv geworden ist (ausser allgemeiner Informationen über Abfindungen und Vorgehensweisen) und man die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber alleine geführt hat?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 13:39    Titel: Re: Anwaltskosten Beratung oder nicht? Antworten mit Zitat

Juanito72 hat folgendes geschrieben::
Ab wann ist eine Rechtsberatung beim Anwalt keine Rechtsberatung mehr?
Nach dem ersten Gespräch, wenn man noch einmal telefoniert oder muss man
etwas unterschrieben haben um die Mandatschaft zu gewähren und was darf dann
in einem Arbeitsrechtstreit vom Anwalt berechnet werden, wenn der Anwalt noch keinen Schriftsatz oder überhaupt aktiv geworden ist (ausser allgemeiner Informationen über Abfindungen und Vorgehensweisen) und man die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber alleine geführt hat?


Sie meinen "Erstberatung"?

Grob gesprochen ist Erstberatung nur ein einführendes Gespräch in dem die allgemeinen Rahmenbedingungengeklärt werden. Die Kosten der Erstberatung richten sich nach dem Gegenstandswert, sind bei Verbrauchern aber bei 190 € + USt. gedeckelt. Nur gibt es Rechtsprechung, nach der der Arbeitnehmer in Arbeitsrechtssachen kein Verbraucher ist. Danach könnte es also höher gehen.

Wenn der Anwalt jedenfallsirgend etwas mehr macht oder zu irgend etwas mehr beauftragt wird als dieses erste Gespräch sind wir aus der Erstberatung draussen.

"Rechtsberatung" im weitesten Sinn ist es pro forma immer, solange er sich als Anwalt mit Ihrem Fall beschäftigt.

Um die allgemeine Frage zu beantworten: Wenn man mit dem Anwalt nichts besonderes vereinbart, erfolgt die Vergütung nach der Gebührenordnung. Die richtet sich dann nicht nach der Stundenzahl, sondern grob gesagt nach Gegenstandswert, Schwierigkeitsgrad und "Verfahrensschritten" die der Anwalt betreut. Wenn man bei einem hohen Gegenstandswert dann die Beratung am falschen Punkt abbricht, wird das ein sehr guter Stundenlohn, dafür wirds richtig mager, wenn ein Fall mit geringem Streitwert lange und kompliziert ist - was durchaus nicht selten ist für viele Anwälte.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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