Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nachhaftung des Gesellschafters einer GbR
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nachhaftung des Gesellschafters einer GbR

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 09:39    Titel: Nachhaftung des Gesellschafters einer GbR Antworten mit Zitat

Mal eine grundsätzliche Frage zur Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters einer GbR nach § 736 II BGB i.V.m. § 160 I HGB:

Daß ein solcher für Verbindlichkeiten, die der Gesellschaft während seiner Mitgliedschaft entstanden sind, 5 Jahre lang nachhaftet (persönlich und unmittelbar) ist klar. Aber wie sieht das bei Dauerschuldverhältnissen wie im folgenden Beispiel aus?

GbR schließt im Februar einen Mietvertrag mit V ab. Im April scheidet Gesellschafter G aus der Gesellschaft aus. Im Juni (also nach Ausscheiden des A) bleibt die Gesellschaft die vereinbarte Monatsmiete schuldig. Kann V den A dafür noch in Anspruch nehmen?

Dagegen spricht, daß A nach seinem Ausscheiden keinerlei Einfluß mehr auf die Führung der Gesellschaft und die Entstehung/Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten hat.
Andererseits ist V ja auch schutzbedürftig. Möglicherweise hat er den Mietvertrag mit der GbR nur geschlossen, weil er darauf vertraute, die Miete notfalls von A zu bekommen. (Wenn die Gesellschaft und die übrigen Gesellschafter nicht wirklich solvent sind) Ist das mögliche Ausscheiden eines solventen Gesellschafters ein Risiko, das V einfach tragen muß, auch wenn er mit einer Gesellschaft ohne A niemals einen Vertrag eingegangen wäre?


Für Hinweise wäre ich dankbar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.