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Daß Gebühren für eine Auflösung eines Sparbuches nicht rechtens sind, habe ich hier im Forum schon gelesen.
Wie sieht es aber aus wenn man sein Sparbuch von seiner „neuen“ Bank einziehen lässt? Darf dann die „alte“ Bank Gebühren für diesen Sparbucheinzug verlangen?
Da ich das angezweifelt habe, habe ich die Bank gebeten mir die entsprechenden AGB´s zukommen zu lassen, geschickt haben sie mir aber nur ein Preis- und Leistungsverzeichnis. Allerdings weiß ich nicht ob das in dieser Form auch damals bei Sparbucheröffnung auch Vertragsbestandteil wurde.
das Sparbuch dient nicht dem Zahlungsverkehr. Man kan daher keine Überweisungen vom Sparbuch vornehmen.
Wenn ich (bzw. die neue Bank in meinem Auftrag) der Bank das Sparbuch schicke, mit der Bitte, es aufzulösen und auf das neue Konto zu überweisen, so liegen 2 Aufträge vor.
Die Auflösung des Sparbuchs ist kostenlos.
Bei der Überweisung handelt es sich um eine normale Barüberweisung (genauso wenn ich am Schalter Geld einzahle und dies überweisen lasse). Hierfür berechnet die Bank eine Gebühr. Die Höhe dieser Gebühr ist gemäß § 12.1 AGB der Bank in dem Preis/Leistungsverzeichnis geregelt.
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