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Karte vor 5 Jahren im Internet veröffentlicht - Forderungen?

 
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stamp
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 22:21    Titel: Karte vor 5 Jahren im Internet veröffentlicht - Forderungen? Antworten mit Zitat

Vor etwa 4 oder 5 Jahren, Ende 1999 oder Anfang 2000, habe ich für ein Unternehmen (Gaststätte) eine Webseite entwickelt. Ca. Mitte 2000 habe ich alle diesbezüglichen Aktivitäten im Webdesign eingestellt. Es wurde zu kompliziert und zeitaufwendig, außerdem verlief nun meine berufliche Orientierung in andere Bahnen. Zwischenzeitlich hatte ich dann einen Job bei einer Sparkasse und einer Privatfirma - heute arbeite ich selbständig als Händler.
Leider weiß ich heute nicht mehr 100%tig woher das Material für diese Seite (Bilder, Texte, Design) kam, wer dieses zur Verfügung stellte und was seit 2000 an dieser Webseite wie und von wen verändert wurde.
Als "Unternehmen", das auch die Verträge abschloß, fungierte ein Bekannter mit Gewerbeschein, der ein neues Standbein suchte. Wie ich heute erfuhr, stellte er bis in dieses Jahr hinein Rechnungen an die Gaststätte für Internetdienstleistungen.

Damals wurde auch ein Kartenausschnitt veröffentlicht. Dieser wurde abgescannt. Angeblich von mir. Zumindest machte mir das der Webseitenbetreiber (Gaststätte) heute weis. Besagte Gaststätte wurde wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt und versucht natürlich nun die Abmahnung über einen Anwalt auf andere abzuwälzen.
Mein damaliger Partner sagt , hier für nix zuständig zu sein, da ich ja der Ersteller war(stimmt eigentlich auch). Leider kann ich nach so langer Zeit keine konkreten Aussagen mehr treffen.
Das Kartenteil wurde mir damals vom Gaststättenbetreiber zur Verfügung gestellt, oder wurde später von wem auch immer eingefügt. Woher soll ich das nach der langen Zeit noch wissen.

Meine Fragen:
Muß ich hier für die Urheberverletzung haften? Die Webseite wurde aus Gefälligkeit erstellt (ich war auch mit dem Inhaber der Kneipe bekannt). Verträge wurden durch und im Namen der Firma meines Bakanten geschlossen.
Haftet nicht der Webseitenbetreiber, Domaininhaber - also die Gaststätte - laut Impressum?
Muß er sich nicht kundig machen, was er veröffentlichen darf?
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Hermann-Josef Omsels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 43
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 22:39    Titel: Haftung möglich Antworten mit Zitat

Eine Haftung ist nicht ausgeschlossen, wenn Sie es denn waren, der die Karte eingestellt hat. Daneben können auch noch andere gegenüber dem Urheber der Karte haften. Die können aber u.U. tatsächlich den Schaden bei Ihnen wieder hereinholen. Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, wäre wichtig, was da drin steht.
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stamp
Gast





BeitragVerfasst am: 26.10.04, 06:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe lediglich damals eine Webseite mit Materialien des Interessenten zusammengepäppelt. Inhalte wurden immer von diesem zur Verfügung gestellt. Mal abgesehen , daß ich zu diesem Zeitpunkt von Urheberrecht nicht mal was ahnte, weiß ich nicht mal, ob ich überhaupt der Ersteller besagter Karte war. Einen Zugang hatte ich nicht zu der Domain. Was da im einzelnen erstellt wurde (es waren 3 oder 4 Seite) weiß ich doch heute nach rund 5 Jahren nicht mehr. In der Zwischenzeit kann da auch sonstwer sonstwas verändert haben. Ein Vertrag bestand zwischen meinem Bekannten (Gewerbe) und dem Seitenbetreiber.
Kurze Zeit später hat sich mein beruflicher Werdegang verändert und ich bin aus dieser Branche raus.
Muß ich denn für etwas haften, was ich gegebenenfalls nicht mal verursacht habe?
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mal abgesehen , daß ich zu diesem Zeitpunkt von Urheberrecht nicht mal was ahnte, ...



umso tragischer, dass du dann für andere leute homepages gesteltet hast...
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

@Hermann-Josef Omsels

mir ist nicht ganz klar, wo denn genau der Schaden sein soll, wenn man ein kleines Stückchen Karte abscannen tut. Der einzige, der Kosten verursacht hat ist schließlich der, der zum Anwalt gelaufen ist. Dadurch entstand ihm ein Schaden. Durch einen simplen Telefonanruf, eine Email oder ein klärendes Gespräch bei einem Glas Bier in der Gaststätte hätte sich das Ganze sicher auch ohne Advokaten lösen lassen, was wieder mal zeigt, daß die Streitkultur in diesem Lande, im Gegensatz zur sonstigen Kultur, erstklassig ist. Armes Deutschland!
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stamp
Gast





BeitragVerfasst am: 26.10.04, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Mal abgesehen , daß ich zu diesem Zeitpunkt von Urheberrecht nicht mal was ahnte, ...



umso tragischer, dass du dann für andere leute homepages gesteltet hast...


Es war ebend mal eine kleiner Versuch auf Grund einer Fortbildung und aus Gefälligkeit. Geld gabs keins und die Anmeldung der Webseite hat wie oben geschrieben mein damaliger Bekannter über sein Kleinunternehmen gemacht. Er hat dann auch für weitere Leistungen in den Folgejahren irgendwelche Rechnungen geschrieben. Mein Problem ist doch, daß ich nach etwa 5 Jahren nicht mehr weiß was damals überhaupt erstellt wurde. Schließlich hat besagter Homepagebesítzer die Seite im gesamten Zeitraum auch betrieben und von anderen Veränderungen vornehmen lassen. Da wir mitlerweile mehrere hundert km auseinander wohnen bestand seit Jahren kein Kontakt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
@Hermann-Josef Omsels

mir ist nicht ganz klar, wo denn genau der Schaden sein soll, wenn man ein kleines Stückchen Karte abscannen tut.


Das Problem liegt darin (besagter Kartenausschnitt war etwa 400 x 150 Bildpunkte groß), das der Hompagebesitzer
- eine Abmahnung vom Rechtsanewalt eines Landkartenverlages erhalten hat - diese ist satt im 4stelligen Bereich
- Nachzahlung von Lizenzgebühren im nicht ganz 5 stelligen Bereich leisten soll.
(alles laut Telefonaussagen)

Das sind ebend deutsche Preise für Gefälligkeiten.

Das versucht er nun natürlich auf irgendjemanden abzuwälzen und behauptet, ich habe das Bild damals hochgeladen.

Nur wie will er es beweisen, oder kann ich es wiederlegen? Kann man denn in diesem Land wirklich nach einem halben Jahrzehnt für einen (aus meiner Sicht) simplen Fehler belangt und in seiner Existenz ruiniert werden?
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auaox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 117
Wohnort: Bad Wildungen

BeitragVerfasst am: 27.10.04, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mit Dir kein Vertrag bestand, warst Du Erfülluingsgehilfe für die Webseite. Haftbar ist bestenfalls die Firma, die die Webseite erstellt hatte. Wenn Du keinen Vertrag hattest, hattest Du ja auch (offiziell) kein Geld bekommen; also ist dies ein Schaden auf Gefälligkeit. Wenn ich mich nun an mein gelerntes Versicherungsrecht erinnere, ist für Schäden aus Gefälligkeit (vgl. jemand, der Dir beim Umzug hilft, ramponiert mit einem Schrank die Tapete im Treppenhaus) nicht der Gefälligkeitsleistende, sondern der Nutznießer der Gefälligkeit haftbar zu machen - in diesem Fall der Gewerbetreibende Freund.
Die Forderungen sind ersteinmal an den im Impressum genannten zu richten und dort ggf. einzuklagen. Das ist der Ansprechpartner für alle Belange des Inhaltes einer Inetpräsenz. Wird der HP-Betreiber auf Schadensersatz verklagt, kann er versuchen, denjenigen, bei dem er die HP gekauft hat, in Regreß zu nehmen. Dieser kann wiederum versuchen, Dich gerichtlich in Regreß zu nehmen, was m. E. aufgrund oben erwähnter Haftungsregelungen keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Im Übrigen würde es mich arg wundern, wenn der Landkartenverlag mit derartigen Forderungen in dieser Höhe erfolg haben würde - er muss schließlich nachweisen, dass ihm ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist (ergo glaubhaft machen, dass alle Leute, die diese Gegend besucht haben, nur diese Webseite aufgerufen haben, anstatt die Wanderkarte zu kaufen) um Schadensersatz zu bekommen.
_________________
Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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hschult
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.10.04, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
@Hermann-Josef Omsels

mir ist nicht ganz klar, wo denn genau der Schaden sein soll, wenn man ein kleines Stückchen Karte abscannen tut. Der einzige, der Kosten verursacht hat ist schließlich der, der zum Anwalt gelaufen ist. Dadurch entstand ihm ein Schaden. Durch einen simplen Telefonanruf, eine Email oder ein klärendes Gespräch bei einem Glas Bier in der Gaststätte hätte sich das Ganze sicher auch ohne Advokaten lösen lassen, was wieder mal zeigt, daß die Streitkultur in diesem Lande, im Gegensatz zur sonstigen Kultur, erstklassig ist. Armes Deutschland!

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Es gibt Kartogr.-Verlage, die suchen systematisch im Internet nach Wörtern wie Anfahrt/Lage/Plan etc. Auch über google Bilder.

Ganz geil ist "stadtplandienst.de" auf Abmahnungen und auch der "FALK-Verlag".
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